Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Der Bund der Steuerzahler über seine Aktivitäten in der Bonusmeilen-Affäre

(Wiesbaden) - Die Redaktion von "Der Steuerzahler" hat im Herbst letzten Jahres anonyme Informationen darüber erhalten, dass es im Zusammenhang mit der Nutzung der Senator-Card durch Bundestagsabgeordnete Unregelmäßigkeiten gebe, und zwar dergestalt, dass dienstlich erworbene Bonusmeilen für Privatflüge verwendet würden.

Dies war für den Bund der Steuerzahler deshalb ein wichtiges Thema, weil er entsprechende Befürchtungen bereits im September 1997 geäußert hatte und dies in einem Artikel in der Zeitschrift "Der Steuerzahler" auch öffentlich gemacht hatte.

Möglicherweise als Reaktion darauf hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages am 25. September 1997 „Verfahrensregeln zur Nutzung von Bonuspunkten aus dem Miles & More-Programm für Mandats- und Dienstreisen der MdB“ beschlossen. Auch darüber ist in der Zeitschrift "Der Steuerzahler" berichtet worden.

Nachdem es dann im September 2001 die anonymen Hinweise an die Redaktion gab, denen der Bund der Steuerzahler entnehmen konnte, dass gegen die Verfahrensregeln verstoßen wurde, hat der Bund der Steuerzahler dies zum Anlass genommen, sich mit elf Fragen an den damaligen Direktor des Deutschen Bundestages zu wenden.

Dieses Schreiben wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages mit Datum vom 1. November eher ausweichend und abwiegelnd beantwortet.

Die Redaktion hat daraufhin weiter recherchiert und dabei u.a. festgestellt, dass es in Einzelfällen bei angeblichen Privatreisen doch um eine dienstliche Veranlassung gegangen war. Deshalb wurde das Thema zunächst nur weiter beobachtet.

Nachdem der Präsident des Deutschen Bundestages am 1. Februar 2002 die Fraktionen des Deutschen Bundestages über die angespannte Haushaltslage bei den Delegationsreisen und vom Präsidium beschlossene Verfahrensgrundsätze informiert hat, war das für den Bund der Steuerzahler Anlass nachzufragen, ob es sich hierbei um neue Festlegungen handele und ob diese Änderung über die genannten „Verfahrensregeln“ hinausgehen.

Dieses Schreiben wurde vom Direktor des Deutschen Bundestages am 15. März beantwortet und ging am 28. März beim Bund der Steuerzahler ein.

In der Folgezeit wurde das Thema vom Bund der Steuerzahler weiter beobachtet.

Im Rahmen seiner üblichen Pressekontakte gab es auch Gespräche mit der Redaktion der BILD-Zeitung, bei den deutlich wurde, dass es auch dort Hinweise auf den Missbrauch von Bonusmeilen gab. Woher diese kamen und in welcher Form diese dort vorlagen, war und ist dem Bund der Steuerzahler nicht bekannt.

Die Aussage von Lau, dass das möglicherweise die gleichen Hinweise waren, wie auch die BILD-Zeitung sie hatte, gründete darauf, dass er sich daran erinnerte, dass die von BILD veröffentlichten Namen auch in den Hinweisen enthalten waren, die dem Bund der Steuerzahler seinerzeit zugegangen waren.

Der Bund der Steuerzahler hat im Übrigen diese Informationen nicht veröffentlicht. Alle Veröffentlichungen sind durch die BILD-Zeitung erfolgt. Der Bund der Steuerzahler hat diese Veröffentlichungen allerdings kommentiert, weil ihm daran gelegen war und ist, dass der von ihm vermutete Missbrauch abgestellt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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