Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Der BSB warnt / Maßnahmen zur Grundstückserschließung nicht unterschätzen

(Berlin) - Vor Baubeginn muss die Erschließung des Grundstücks sichergestellt sein. Die damit verbundenen Aufgaben und Anforderungen sollten private Bauherren nicht unterschätzen, warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. Denn der technische, organisatorische und zeitliche Aufwand der Erschließung kann erheblich sein und oft mehrere Tausend Euro Kosten verursachen. Die Erschließung eines Baugrundstücks umfasst alle baulichen Maßnahmen, die für eine Bebauung notwendig sind. Dabei wird zwischen der öffentlichen und der privaten Erschließung eines Grundstücks unterschieden. Die öffentliche Erschließung des Grundstücks ist Aufgabe der öffentlichen Hand - Bund, Land, Gemeinde - und beinhaltet alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze. Zur privaten Erschließung gehören alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss. Jedes Grundstück muss verkehrsmäßig und technisch erschlossen werden. Die verkehrsmäßige Erschließung sichert, dass jedes Baugrundstück eine geeignete Zufahrt besitzt. Der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz hat über das eigene Baugrundstück zu erfolgen. Als Flächen für Zufahrten und Parkplätze können Abstandsflächen genutzt werden, die ohnehin nicht bebaut werden dürfen. Ist eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz nicht über das eigene Grundstück möglich, müssen Wegdienstbarkeiten von Nachbarn zur Anbindung gewährt werden.

Zur technischen Erschließung eines Grundstücks gehören vor allem Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen, Leitungen zur Trinkwasserversorgung, Entsorgungsleitungen für Brauch- und Oberflächenwasser (Regenwasser) und Kommunikationsleitungen zum Beispiel für Telefon und Kabelfernsehen. Wichtig ist, die mit den Erschließungsmaßnahmen verbundenen Kosten genau zu planen. Nicht selten werden sie Ursache für Finanzierungslücken, warnen BSB-Experten. Für die öffentliche Erschließung sind Kosten an die entsprechenden Eigentümer oder Betreiber - Kommunen, Versorgungsbetriebe, Netzbetreiber - zu entrichten, die für die Anbindung des Grundstücks an die öffentlichen Anlagen zuständig sind. Die Höhe dieser Erschließungskosten ist regional sehr unterschiedlich und wird vom jeweiligen Anbieter festgesetzt. Beim Kauf eines Grundstücks können sie bereits im Kaufpreis enthalten sein oder müssen separat gezahlt werden. Zusätzlich fallen die privaten Erschließungskosten an. Diese sind abhängig von der jeweiligen Situation auf dem Grundstück. Große Entfernungen zwischen Hausanschluss und öffentlichem Anschlusspunkt oder besondere Bodenverhält-nisse können die Erd- und Verlegearbeiten verteuern und hohe Erschließungskosten nach sich ziehen.

Weitere wichtige Tipps für künftige Bauherren enthält der Ratgeber des BSB "Baugrundstück - Baugrundrisiko - Erschließung", der auf der Internetseite des Vereins www.bsb-ev.de zugänglich ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

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