Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Der BSB rät: Bebaubarkeit des Grundstücks vor Erwerb prüfen

(Berlin) - Die Suche nach dem passenden Baugrundstück ist für private Bauherren oft die erste Hürde. Sie zu überwinden ist nicht immer einfach. Art, Größe und Lage des Grundstücks müssen zum Baukonzept passen und den persönlichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. In gefragten Lagen ist die Nachfrage oft groß.

Wichtig ist - so die Empfehlung des Bauherren-Schutzbund e.V. - sich noch vor dem Kauf genauestens mit allen Fragen rund um das zum Erwerb stehende Grundstück zu beschäftigen und unabhängigen bautechnischen und baurechtlichen Rat zu suchen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeiten zur Bebauung. Durch das Baugesetzbuch und die jeweilige Landesbauordnung haben die Gemeinden die Planungshoheit vor Ort. Mit Bebauungsplänen regeln sie, was wo und wie gebaut werden darf. Jeder Grundstücksinteressent sollte deshalb vor dem Kauf Einblick in den jeweils gültigen Bebauungsplan nehmen, so der Rat von BSB-Experten. Der Plan ist bei den Kommunen zugänglich und zum Teil bereits online verfügbar. Daraus lassen sich alle wichtigen Details für das eigene Grundstück ablesen, wie zum Beispiel die Art der zulässigen Bebauung, die maximal bebaubare Fläche, die einzuhaltenden Abstandsflächen zum Nachbarn, die Anzahl der Geschosse, manchmal sogar bauliche Details zur Fassade oder der Einfriedung. Daneben erfahren Interessenten, was in der Nachbarschaft möglich ist. Geregelt sind oft zulässige Gebäudearten, -höhen und -abstände sowie Nachverdichtungen, also die Bebauung großer Grundstücke mit mehreren Reihen- oder Doppelhäusern. In einigen Gemeinden oder Baugebieten wird der Bebauungsplan durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die beispielsweise Ziegelform, Klinkerfarbe o.ä. festschreibt.

Gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, muss nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) geplant werden. Sicherheit gewinnt, wer im Vorfeld dazu eine in der Regel kostenpflichtige Bauvoranfrage beim zuständigen Amt stellt.
Viele weitere wichtige Anregungen für künftige Bauherren enthält der Ratgeber des BSB "Baugrundstück - Baugrundrisiko - Erschließung", der auf der Internetseite des Vereins www.bsb-ev.de zugänglich ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

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