Der BSB informiert / Wohnungen zwei Jahre später übergeben - Erwerber bekommen Entschädigung
(Berlin) - Verzögert sich die Fertigstellung einer gekauften Wohnung und wird sie Erwerbern verspätet übergeben, haben diese unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Der BGH (Urteil vom 20.2.2014, Az.: VII ZR 172/13) bejahte den Anspruch einer Erwerberfamilie gegen den Bauträger. Deren eigenwirtschaftliche Lebenshaltung sei durch den Verzug signifikant beeinträchtigt. Denn nach objektiver Betrachtung stand ihnen nur ein Wohnraum zur Verfügung, der mit dem erworbenen nicht vergleichbar war. Statt auf einer Wohnfläche von 136 Quadratmetern musste die fünfköpfige Familie weiter in einer 72 Quadratmeter großen Mietwohnung leben. Für das Vorenthalten der neuen, fast doppelt so großen Wohnung stand ihnen eine Entschädigung für Nutzungsausfall zu. Ein ebenfalls bestehender Schadensersatzanspruch in Höhe der gezahlten Miete für die alte Wohnung kann zwar parallel geltend gemacht werden, ist aber auf die Entschädigung anzurechnen. Eine Nutzungsausfallentschädigung ist auch dann zu beanspruchen, wenn die Wohnung wegen Mängeln nicht genutzt werden kann.
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