Der BSB informiert: Bauen ohne Baugenehmigung - böse Folgen
(Berlin) - Bevor ein Bau startet, hat der Bauherr weitreichende Verpflichtungen wie Einholen der Baugenehmigung oder Anzeigen des Baubeginns. Andererseits drohen Auflagen der Bauämter, die zum Einstellen oder Beseitigen des Baus führen können. Kündigt eine Baufirma aus diesen Gründen den Vertrag, liegen die Risiken beim Bauherrn. Er muss die vereinbarten erbrachten sowie nichterbrachten Leistungen bezahlen abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei einem vorm OLG Celle verhandelten Fall (Urteil vom 07.03.2013-16 U 147/12) allerdings begann das Unternehmen ohne Baugenehmigung zu arbeiten, worauf der Bauherr den Vertrag kündigte. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung und wies das Ansinnen des Bauunternehmens zurück, neben Vergütung der erbrachten auch Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen zu erlangen. Angesichts des verfrühten Starts der Baufirma hatte der Bauherr nur die erbrachten Leistungen zu bezahlen. Mit der Entscheidung stellt sich die Frage: Gehört es zu den Obliegenheiten des Bauunternehmers, vor Baubeginn zu prüfen, was eigentlich dem Bauherrn obliegt wie Baugenehmigung, Finanzierung, KfW-Förderung etc.? Doch Vorsicht! BSB-Vertrauensanwalt Manfred Raber, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, warnt: "Eine solch weitreichende Verpflichtung lässt sich aus der Entscheidung des OLG Celle nicht ableiten." Es bleibe dabei: Wer als Bauherr ohne Baugenehmigung baut - oder bauen lässt - trägt höchst selbst die Konsequenzen.
Interessante Informationen für private Bauherren enthält auch der Ratgeber "Bauunterlagen für Bauherren" auf der Internetseite www.bsb-ev.de
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