Der BDI fordert eine ärztlich abgestimmte GOÄ ohne Zeitdruck
(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) begrüßt, dass die Bundesärztekammer (BÄK) ihre starre Haltung bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufbricht. "Die Unantastbarkeit des Paragraphenteils und die vorgesehene Änderung der Bundesärzteordnung sind danach auch für die BÄK kein Dogma mehr", stellt Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des BDI, fest. Die BÄK gibt den angeblich mit den Verhandlungspartnern schon endgültig abgestimmten Entwurf des Paragraphenteils, insbesondere bezüglich der gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (Geko), wieder zur Diskussion frei.
Dies ist nicht zuletzt dem neuen Vorsitzenden der Gebührenordnungskommission, Dr. Klaus Reinhardt, zu verdanken, der den von ihm selbst als Vorsitzenden des Hartmannbundes mitgetragenen 12-Punkte-Plan der Allianz Deutscher Ärzteverbände für vernünftig zu halten scheint. Zunächst soll ein innerhalb der Ärzteschaft abgestimmter Entwurf ausgearbeitet werden. Erst danach will man mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Bundesgesundheitsministerium weiter verhandeln. Letztlich werden nun endlich die Berufsverbände und Fachgesellschaften konkret eingebunden und über die derzeitige Diskussionsgrundlage der Legenden informiert.
"Der vorgegebene Zeitplan erstaunt aber weiter", so Dr. Spies. Bis zum Jahresende wird eine Abstimmung zu den fachlichen Themen kaum zu erledigen sein, soll die Einbindung der Verbände nicht zur Farce oder - noch schlimmer - zu einer Claquersveranstaltung degenerieren. "Die BÄK muss endlich erkennen, dass kein Zeitdruck besteht. Qualität muss Vorrang haben", fordert Dr. Spies.
Zum Hintergrund
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat schon klargestellt: In dieser Legislaturperiode gebe es keine neue GOÄ, weil der Koalitionspartner SPD dies rundweg ablehnt. Angeblich freut sich der Minister aber deshalb über eine mit der PKV abgestimmte Vorlage bis zum Jahresende 2016, weil er diese bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl gebrauchen könnte, nach dem Motto: "Einen mit den Ärzten abgestimmten abgesegneten Entwurf kann man in die Verhandlungen einbringen".
"Ob eine solche Vorleistung der Ärzteschaft gegenüber einer einzelnen Partei wirklich Sinn macht, vor allem, wenn man zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiß, wie die nächste Bundestagswahl ausgeht und wer danach mit wem über was verhandelt", fragt sich Dr. Spies. "Besser wäre es, einen eigenen Entwurf der Bundesärztekammer ohne parteipolitische Vorgabe bei solchen Verhandlungen einzubringen", so Dr. Spies.
Der BDI fordert vor einer Detaildiskussion eine grundlegende Abstimmung über Grundsatzfragen einer GOÄ. Dabei geht es unter anderem um eine individuelle Rechnungstellung, die entweder durch eine ausreichende Zahl von Multiplikatoren oder durch Erschwerniszuschläge für einzelne Leistungen abgesichert werden kann. Es ist zu prüfen, dass möglichst alle zurzeit verfügbaren Leistungen als Legenden zur Verfügung stehen, damit beim Inkrafttreten nicht gleich wieder Analogziffern verwendet werden müssen. Die Kalkulation muss ebenfalls auf den Prüfstand, vor allem, was die ärztliche Leistung betrifft. Dies bedeutet, dass eine novellierte GOÄ zwar stufenweise entwickelt werden kann, am Ende aber als Ganzes mit Legenden und Bewertungen insgesamt beurteilt werden muss. Dabei gehört auch die geplante Änderung der Bundesärzteordnung auf die Tagesordnung.
Der BDI empfiehlt, sich konzentriert und ohne Zeitdruck an die Arbeit zu machen, mit dem Ziel, nach der nächsten Bundestagswahl einen innerärztlich abgestimmten Entwurf in die politische Diskussion einzubringen.
Quelle und Kontaktadresse:
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