Der BDI bleibt dabei: Neuverhandlung der GOÄ oder ein außerordentlicher Ärztetag
(Wiesbaden) - Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in ihrer Informationsveranstaltung zum Verhandlungsergebnis mit der privaten Krankenversicherung (PKV) die Bedenken zum Paragraphenteil der GOÄ nicht ausräumen können. Im Gegenteil, sie bestätigt, dass mit der Gründung der gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) auch bei der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe das Prinzip der Selbstverwaltung Einzug halten wird.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der auch die Beiträge der Versicherten reguliert sind, greift die Vereinbarung mit der PKV nur bei den Ausgaben. Die Hoffnung, dass wenigstens der robuste Einfachsatz in der GOÄ sicher ist, wenn schon die Multiplikatoren für eine individuelle Rechnungstellung eingeschränkt werden, trügt ebenfalls. Der Satz scheint doch nicht so robust wie angekündigt zu sein. Er kann zum Beispiel bei Sozialtarifen unterschritten werden.
Dem BDI ist bewusst, dass die Politik die Bundesärztekammer zu den Verhandlungen mit der PKV und der Beihilfe mehr oder weniger gezwungen hat. Das Verhandlungsergebnis begünstigt aber allein die PKV und entlastet die Beihilfe. Es entsteht der Eindruck, als wollten PKV und Bundesärztekammer den Weg zu einer Einheitsversicherung in Deutschland ebnen.
Das Argument vieler Repräsentanten der Bundesärztekammer bei der Diskussion über die GOÄ, dass die Berufsverbände der Vereinbarung deshalb zustimmen sollten, um die Einheit der Ärzteschaft zu stärken, ist herbeigeholt. Diese Argumentation befördert die seitherige Sachdiskussion nicht. Wenn man eine Entfremdung der Ärzteschaft von der Kammer verhindern will, muss man die GOÄ neu verhandeln, um ein weit besseres Ergebnis gegenüber PKV und Beihilfe zu erreichen.
Ansonsten bleibt nur der Weg, einen außerordentlichen Ärztetag zum Thema GOÄ einzuberufen. Das Parlament der Ärzte in Deutschland kann dann selbst entscheiden, ob der von der Bundesärztekammer eingeschlagene Weg in Richtung Einheitsversicherung seine Zustimmung findet.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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