Pressemitteilung | k.A.

Der aktuelle Tipp des Kieler Mietervereins: Vorsicht bei Kleinreparaturen

(Kiel) - Lichtschalter kaputt, Abfluss undicht, Türschloss klemmt? Wer wegen solcher Mängel seinen Vermieter anruft bekommt häufig die Antwort: "Haben Sie selbst kaputtgemacht, müssen Sie selbst bezahlen, steht auch so in Ihrem Mietvertrag!"

Diese Antwort stimmt in den seltensten Fällen. Grundsätzlich muss nämlich der Vermieter Reparaturen veranlassen und sie auch bezahlen. Die Rechtsprechung lässt es jedoch zu, dass der Vermieter sogenannte "Bagatellschäden" auf den Mieter abwälzt. Es lohnt sich also, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen.

Wenn sich dort eine Klausel findet, nach der der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" zu tragen hat oder eine Ähnliche, so sollte man genau hinschauen. Derartige Klauseln sind nur in engen Grenzen wirksam. Der Bundesgerichtshof hat dazu schon vor langer Zeit folgende Grundsätze aufgestellt (VIII ZR 38/90 vom 15.05.1991): Die Kosten für die Reparatur unverschuldeter Bagatellschäden müssen der Höhe nach begrenzt sein, dürfen zum Beispiel höchstens 75 EURO je Einzelfall betragen. Die Mietvertragsklausel muss zusätzlich eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum enthalten, für den Fall dass sich Kleinreparaturen häufen - zum Beispiel 8 Prozent der Jahresmiete. Und schließlich darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Reparaturen an Wasser- und Stromleitungen gehören also nicht dazu.

Fehlt eine solche Klausel oder ist sie nicht zweifach begrenzt, so braucht der Mieter Kleinreparaturen wegen natürlichen Verschleißes nicht zu bezahlen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen gibt es beim Kieler Mieterverein. Kontaktdaten unter www.kieler-mieterverein.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791930

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