Pressemitteilung | (ACV) Automobil-Club Verkehr e.V.

Der ACV protestiert und fordert Ausnahmeregelungen: Kfz-Steuer für Reisemobile bis zu 300 Prozent höher

(Köln) - Wohnmobile wie dieser Concerto von Concorde mit einem 2,8-l-Diesel (Fiat Ducato) würden künftig jährlich 1052,24 Euro Kfz-Steuer kosten.

Aufregung bei den Besitzern von Wohnmobilen: Mit der Änderung der Kfz-Steuer zum 1. Mai 2005 kommen auf sie Steuererhöhungen von rund 300 Prozent zu. Denn die Fahrzeuge “mit besonderer Zweckbestimmung“ werden zukünftig wie die Pkw nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht besteuert. Die Jahresrechnung steigt mindestens um 419 Euro.

Der ACV fordert die Politik auf, für die Besteuerung von Reisemobilen Ausnahmeregelungen zu treffen. Ein erster Vorstoß des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, die Wohnmobile ab dem 1. Mai ohne Ausnahme nach der neuen Regelung zu besteuern, wurde zunächst wieder ausgesetzt. In einer Sitzung vom 23. bis 25. Mai soll zusammen mit Vertretern der Finanzbehörden des Bundes und der Länder abschließend geklärt werden, wie in der Sache zu verfahren ist. Für ein großes Wohnmobil, beispielsweise mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen und einem 6,8-Liter-Motor, werden 2555 Euro fällig statt zuvor maximal 500 Euro. Für das Heim auf Rädern müssen dann einige hundert Euro mehr bezahlt werden als für einen Schwer-Lkw mit 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Dabei hat ein Nutzfahrzeug eine weit höhere Laufleistung als ein Reisemobil und leistet daher einen weit größeren Beitrag zur Straßen- und Umweltbelastung. Eine Benachteiligung für die Freizeitfahrzeuge, die, so der ACV, nicht hingenommen werden kann.

Nach Angaben des Herstellerverbandes CIVD könnten nach der neuen Steuergesetzgebung allenfalls Reisemobile, die nach den Nutzfahrzeugkriterien als Euro-3-Fahrzeuge eingestuft sind, als Euro-1-Pkw behandelt werden. Damit ergäbe sich eine Steuerlast von 27,35 Euro pro angefangene 100 ccm. Gegenüber dem Höchstsatz von 37,58 Euro je 100 ccm schon ein nennenswerter Vorteil. Allzu viele Reisemobilisten würden allerdings nicht in den Genuss dieser Einstufung kommen. Lediglich zehn Prozent des aktuellen Bestands erfüllt diese Norm.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobil-Club Verkehr Bundesrepublik Deutschland (ACV) Pressestelle Goldgasse 2, 50668 Köln Telefon: (0221) 9126910, Telefax: (0221) 91269126

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