Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind nationale Verpflichtung

(Berlin) - Schutz und Pflege des kulturellen Erbes als eine wichtige und Identität stiftende Grundlage für unser Land. Dies erfordert immer wieder das Zusammenspiel aller Kräfte in Gesellschaft, Politik und staatlicher Administration.

Die privaten Eigentümer historischer Bauten, Anlagen und kultureller Einrichtungen garantieren zu einem erheblichen Teil die Pflege und Erhaltung dieser Kulturgüter für die Allgemeinheit. Sie tun dies auch im Bewusstsein ihrer ganz persönlichen und zum Teil über lange Zeiträume der Geschichte gelebten Verantwortung für ihr Kulturerbe. Dabei sei daran erinnert, dass sich ca. 80 Prozent des in Deutschland unter Schutz gestellten historischen Erbes mit allen sich daraus ergebenden Lasten und Pflichten in privater Hand befindet. Die Leistungen dieser Bürger sind damit für die Kultur unseres Landes von unübersehbarer und unverzichtbarer Bedeutung.

Das Schwerpunktthema dieses Jahres "Orte der Einkehr und des Gebets – Historische Sakralbauten" wird auch in zahlreichen in privater Hand befindlichen Schloss- und Burganlagen mit ihren in sie integrierten Kapellen sowie ehemaligen Klosterbauten in Privatbesitz zu erleben sein. Sie sind Zeugnis gelebter Religion und Glaubensgeschichte in der Vergangenheit. Ohne den mit hohen persönlichen Lasten verbundenen Einsatz der Eigentümer ließen sich viele dieser Sakralbauten nicht erhalten. Eine Vielzahl der privaten Eigentümer wird ihr Denkmal für die Mitbürger an diesem tage öffnen und belegen, dass das Kulturerbe bei ihnen in guten Händen ist.

Auch in diesem Jahr bietet der Tag des offenen Denkmals Gelegenheit, Regierungen und Parlamente an ihren Teil der gesetzlichen Verpflichtungen zu erinnern, die unwiederbringlichen Zeugnisse deutscher Geschichte zu erhalten . Nur wenn die staatliche Unterstützung des privaten Denkmaleigentümers durch Denkmalrecht und Steuerrecht - aktuell z.B. in der Neufassung des Erbschaftsrechtes - uneingeschränkt bestehen bleibt, wird die Erhaltung und Pflege des Kulturerbes durch den Bürger als Denkmaleigentümer wie bisher möglich sein.

Deutschland mit seinem unvergleichlichen Reichtum an Denkmälern hat die Pflicht, im Denkmalschutz vorbildlich zu sein. Die privaten Eigentümer wollen ihren Teil wie bisher dazu beitragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Walldof-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807205, Telefax: (030) 31807242

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