Dem Bundeskartellamt endlich die richtigen Mittel an die Hand geben
(Bonn) - Wenn der Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge in seinem Jahresbericht mitteilt, dass sich seine Behörde durch das Eintreiben von Bußgeldern 10-fach bezahlt macht, entlastet das zwar die Staatskasse, macht aber das Dilemma des deutschen Kartellrechts offenkundig.
Das Amt ist offensichtlich notwendiger denn je. Die Bußgelder werden im Großen und Ganzen in Branchen verhängt, in denen massive Verdrängungsstrategien in der Vergangenheit den Wettbewerb zum Erliegen gebracht haben. Damals fehlten ohne Zweifel kartellrechtliche Instrumente, die die Vielfalt der Strukturen in diesen Branchen zum Wohle der Gesamtwirtschaft erhalten hätten.
Branchen ohne nennenswerten Wettbewerb bieten den idealen Nährboden für verbotene Kartellabsprachen. Wenn das Kartellrecht dem Kartellamt nicht die gesetzlichen Möglichkeiten an die Hand gibt, die Vielfalt des Wettbewerbs zu erhalten, wird es immer häufiger verbotene Kartelle aufdecken, die bei geeigneter Gesetzgebung gar nicht hätten entstehen können.
Zweifellos macht das Kartellamt einen guten Job. Aber die Mahnung des Kartellamtspräsidenten ist eindeutig: Eigentlich hat er gesagt: Es wird an den Symptomen gearbeitet, nicht an der Ursache!
Das hat auch die Monopolkommission in ihrem Jahresgutachten erkannt, wenn sie unter Hinweis auf das im Jahr 2000 vom Bundeskartellamt geführte Verfahren gegen einige Mineralölkonzerne eine Korrektur des Kartellrechts anmahnt.
Zum Erhalt mittelständischer Strukturen, um die man uns insbesondere im Mineralölbereich europaweit beneidet, wäre die Herstellung der Waffengleichheit durch die Verschärfung des Verbots von Verdrängungsstrategien durch Verkäufe unter Einstandspreis dringend erforderlich. Dieses schwierige aber längst überfällige Gesetzgebungsvorhaben nicht anzupacken, zeugt nur von fehlender Kreativität. Schließlich wäre das, was jetzt im abgespeckten Hartz-Konzept steht vor wenigen Monaten noch nicht denkbar gewesen. Man muss nur wollen!
Die Politik ist aufgefordert, dem Kartellamt endlich die geeigneten gesetzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (bft)
Ippendorfer Allee 1 d
53127 Bonn
Telefon: 0228/910290
Telefax: 0228/9102929