Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

DEHOGA und NGG vereinbaren tarifliche Altersvorsorge

(Berlin) - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben am 4. Juni in Berlin die tarifliche Lösung zur Altersvorsorge im Gastgewerbe besiegelt. Die hogarente gilt bereits beim Start für mehr als 400.000 der über eine Million Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie. Mit bundesweit geltenden tariflichen Bestimmungen (derzeit noch ohne Mecklenburg-Vorpommern) schaffen damit der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG auf der Basis der gesetzlichen Rentenreform eine attraktive Zusatzsicherung für die Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie.

Mit der hogarente tragen die Tarifparteien dazu bei, die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Da der Gesetzgeber die Rentenversicherungsbeiträge nicht weiter anheben will, kommt es auf die Eigenvorsorge der Beschäftigten an, wenn im Alter der gewohnte Lebensstandard gesichert bleiben soll.

Im Gegensatz zu anderen Branchen hat die betriebliche Altersversorgung im Gastgewerbe keine Tradition. Da die betriebliche Altersvorsorge in besonderem Maße nunmehr durch den Staat gefördert wird, galt es, diese Chance für die Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie zu nutzen. "Dies war mit Blick auf den häufigen Arbeitsplatzwechsel im Gastgewerbe eine Herausforderung der besonderen Art. Die Antwort konnte nur eine nationale Branchenlösung sein", so Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA, und Franz-Josef Möllenberg, 1. Vorsitzender der NGG. Hierbei lauteten die Verhandlungsmaximen: Sicherheit und bestmögliche Renditen für die Beschäftigten und ein geringer Verwaltungsaufwand sowie Kostenneutralität für die Arbeitgeber.
Konkret sieht der Tarifvertrag vor, dass jeder Vollzeitmitarbeiter eine Anschubfinanzierung von 150 Euro pro Jahr erhält, die allerdings nicht ausbezahlt, sondern direkt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird.

Diese Summe beruht auf der Umwidmung von Teilen des Urlaubsgeldes und wird vom Arbeitgeber mit 17,50 Euro unterstützt. Darüber hinaus kann jeder Beschäftigte von seinem Arbeitslohn freiwillig weitere Beträge in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen lassen. Diese freiwillige Entgeltumwandlung wird vom Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 16 Prozent gefördert.

Vertragspartner zur Umsetzung der tariflichen Altersvorsorge ist ein Konsortium der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG und des Gerling Konzerns. Beide Unternehmen haben in einem Ausschreibungsverfahren der Tarifparteien hinsichtlich größtmöglicher Rendite, einfacher Handhabung und Beratungskompetenz die besten Lösungen präsentiert. "Wir werden alles in unserer Kraft stehende unternehmen, um das Vertrauen eines ganzen Wirtschaftszweiges zu rechtfertigen und durch eine qualitativ hochwertige Betreuung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter eine erfolgreiche Umsetzung der "hogarente" sicherzustellen", erläuterten Jochen Aymanns, Vorstandsvorsitzender der Gerling Lebensversicherungs-AG, und Dr. Götz Wricke, Vorstandsvorsitzender der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG.

Die Arbeitgeber können sich noch bis Ende August d.J. im Rahmen der Branchenlösung für einen der fünf gesetzlich möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden. Ab 1. September 2002 ist für alle Arbeitgeber die Pensionskasse, das Branchenmodell verbindlich. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Jetzt gilt es, durch intensive und qualifizierte Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für umfassende Akzeptanz der hogarente zu sorgen. In wenigen Tagen geht der Internetauftritt unter www.hogarente.de ans Netz. Telefonische Service-Hotlines aller Beteiligten sowie hochwertige Informationsprodukte werden dafür sorgen, dass zur hogarente keine Fragen offen bleiben.

"Mit der hogarente, die über einen Tarifvertrag organisiert ist, beschreiten wir den richtigen Weg im Sinne der Mitarbeiter und Unternehmer in der Dienstleistungsbranche Nr. 1 in Deutschland. Gemeinsam haben wir die Herausforderung angenommen und die bestmöglichen Lösungen erarbeitet", freuten sich DEHOGA-Präsident Fischer und der 1. NGG-Vorsitzende Möllenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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