Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Dehnen ARD und ZDF den Programm-Auftrag verfassungswidrig aus?

(Berlin) - Um den "Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt" geht es in einem Gutachten, das der Rundfunkverfassungsrechtler Professor Christoph Degenhardt im Auftrag des BDZV und des Zeitungsverleger Verbands Nordrhein-Westfalen verfasst hat. Hintergrund sind die zunehmenden Programm-fernen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. So hat etwa der ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen bekundet, im Internet "erste Adresse im Informationsbereich" werden zu wollen. Für den WDR hatte Pleitgen bereits im Juni 2000 den Ausbau des sendereigenen Online-Angebots zur "dritten Programmsäule neben Hörfunk und Fernsehen" angekündigt. "WDR.de" solle zum Informationsportal für Nordrhein-Westfalen werden. Gleichzeitig fordert des ZDF Handlungsspielräume im Bereich des E-Commerce.

Die Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags durch ARD und ZDF wirft die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dieses Handelns auf. Degenhardts Gutachten soll dazu Auskunft geben. Der Verfassungsrechtler präsentiert seine Befunde erstmals öffentlich am 27. März 2001 in Düsseldorf (um 11.00 Uhr im Landtag Nordrhein-Westfalen). Neben Degenhardt stehen als Gesprächspartner zur Verfügung: BDZV-Vizepräsident Richard Rebmann; der Vorsitzende des ZVNRW, Bernhard Boll; BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze sowie ZVNRW-Geschäftsführer Udo Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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