Deckungsvolumen der Kreditversicherer erreicht Rekordhoch
(Berlin) - Die Kreditversicherer tragen für ihre Kunden Ausfallrisiken in bisher unerreichter Höhe: Das Deckungsvolumen der Warenkreditversicherer erzielte zum Ende des dritten Quartals 2014 die Rekordmarke von 387 Milliarden Euro, das waren 5,4 Prozent mehr als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres. Das Deckungsvolumen gibt die Höhe des versicherten Warenwerts an. Zudem übernahmen die Kautionsversicherer Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 40 Milliarden Euro (+ 3,8 Prozent). "Die Kreditversicherer sichern ihren Kunden Liquidität und ermöglichen Wachstum - auch und gerade in einem schwierigen ökonomischen und geopolitischen Umfeld", sagte Ralf Meurer, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag beim jährlichen Pressegespräch der Kreditversicherer in Köln.
Der Schadenaufwand der Kreditversicherer betrug in den ersten neun Monaten rund 423 Millionen Euro (- 33,7 Prozent), für Altfälle aus den Vorjahren zahlten die Versicherer weitere 269 Millionen Euro (+ 45,7 Prozent). Von der Zahlungsunfähigkeit waren vor allem kleine und mittlere Unternehmen betroffen, darunter so namhafte wie das Modehaus Strenesse, der Weltbild-Verlag oder die Mitteldeutschen Fahrradwerke MIFA. Insolvenzen von Großunternehmen gab es in diesem Jahr nur wenige. Für das Gesamtjahr 2014 gehen die Kreditversicherer von 24.500 Unternehmensinsolvenzen aus (- 6 Prozent). Im kommenden Jahr rechnen sie allerdings das erste Mal seit fünf Jahren mit einem Anstieg der Insolvenzen um zwei Prozent auf dann 25.000. Grund dafür sind vor allem Schwierigkeiten im Export: Der Euroraum entwickelt sich wesentlich schwächer als erwartet, hinzu kommt eine sich verlangsamende Konjunktur in China und eine Rezession in Russland.
Politische, wirtschaftliche und insolvenzrechtliche Risiken steigen
Die Kreditversicherer, die mit ihren Daten über zahlreiche Unternehmen weltweit auch als Risikonavigatoren für ihre Kunden fungieren, erkennen derzeit steigende politische, ökonomische und insolvenzrechtliche Risiken: "Krisenherde wie in Russland und der Ukraine, aber auch im mittleren Osten, in Südamerika oder in Asien haben für die Weltwirtschaft wieder erheblich an Bedeutung gewonnen", sagte Meurer. Die Ukraine-Krise und die bisher verhängten Sanktionen gegen Russland würden das deutsche Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr um bis zu 0,2 Prozentpunkte belasten. Betroffen seien bislang vor allem Unternehmen mit starker Ausrichtung auf den russischen Markt, insbesondere aus dem Maschinenbau, dem Automobilsektor und der Chemiebranche. Meurer betonte, dass die Assekuranz den Unternehmen aber auch in einem schwierigen geopolitischen Umfeld weiterhin Deckung biete. So ließen sich etwa Geschäfte mit Russland nach wie vor gegen wirtschaftliche und politische Risiken versichern. Nach Schätzungen des GDV dienen zwischen 40 und 50 Prozent der Warenkreditversicherungen zur Absicherung von Exporten, die privaten Versicherer decken damit rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren und tragen so erheblich zur Exportstärke Deutschlands bei.
Neue und bislang unterschätzte Risiken sieht Meurer beim Thema Insolvenzanfechtung. Nach der deutschen Insolvenzordnung und jüngeren BGH-Urteilen müssen Lieferanten unter Umständen bis zu zehn Jahre lang bereits erhaltene Gelder zurückzahlen, wenn der Abnehmer zahlungsunfähig wird: Insolvenzverwalter fordern dazu mit wachsendem Erfolg Zahlungen vom Lieferanten zurück, die bereits Jahre vor der Insolvenz geleistet wurden. Mit Hinweis auf vereinbarte Ratenzahlungen oder Stundungen machen Insolvenzverwalter geltend, dass der Lieferant die drohende Insolvenz seines Abnehmers hätte erkennen können. Kann der Lieferant dann nicht das Gegenteil beweisen, muss er damit rechnen, das erhaltene Geld zurückzahlen zu müssen. "Durch die neue Rechtslage ist plötzlich ein sehr erhebliches, beinahe unkalkulierbares Risiko entstanden", so Meurer. Obwohl Kreditversicherer auch dieses Risiko versichern, sprach er sich für gesetzliche Änderungen aus: Der Anfechtungszeitraum sollte verkürzt und geschäftsübliche Vereinbarungen wie Ratenzahlungen und Stundungen zur Überbrückung wirtschaftlicher Krisen nicht als Indizien für eine Insolvenz anerkannt werden.
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