Pressemitteilung | Malteser Hilfsdienst e.V. - Landes- und Regionalgeschäftsstelle NRW

Debatte um Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag / Malteser appellieren an Abgeordnete: "Frage der Möglichkeit darf Schutz des Lebens nicht aufweichen"

(Köln) - Mit einem Appell an die mit der Entscheidung um die Präimplantationsdiagnostik (PID) befassten Abgeordneten des Bundestages, von denen sich mehr als 100 noch nicht festgelegt haben, reagieren die Malteser auf die gestrige (14. April 2011) erste Lesung im Parlament: "Die PID ist eine Herausforderung an unsere Gesellschaft. Die Frage, was medizinisch-technisch möglich ist, darf nicht dazu führen, dass unsere Antwort den Schutz des Lebens aufweicht. Die PID aber zieht unausweichlich die Selektion von Embryonen nach sich und darf deshalb nicht zugelassen werden", sagt der Vorstandsvorsitzende des Malteser Hilfsdienstes, Karl Prinz zu Löwenstein. Der Katalog von Krankheiten, der ein Aussortieren der Embryonen rechtfertige, werde - wie es zum Beispiel in England geschehen ist - zwangsläufig größer werden.

Die Malteser weisen ferner darauf hin, dass die Folgen einer PID für die betroffenen Eltern zu wenig thematisiert werden. Löwenstein: "Die Verantwortung über die Auswahl der Embryonen, die durch PID getroffen wird, tragen die Eltern alleine. Der Arzt wird schon aus haftungsrechtlichen Gründen davon Abstand nehmen." Die seelischen Folgen der Negativauswahl seien bisher kaum untersucht worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Malteser Hilfsdienst e.V. Kalker Hauptstr. 22-24, 51103 Köln Telefon: (0221) 9822111, Telefax: (0221) 9822119

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