Pressemitteilung | k.A.

De-facto-Handelsembargo gegenüber Jugoslawien befürchtet

(Berlin) - Mit ihren neuen Finanzsanktionen verursacht die EU-Kommission ein de-facto-Handelsembargo gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien. Da die EU-Kommission über die Durchführung dieser Sanktionen am 3. Mai erneut mit den Mitgliedsstaaten berät, appelliert der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) an die Kommission, Fehlentwicklungen zu korrigieren, um Nachteile für die Unternehmen in der Europäischen Union zu vermeiden.

Am 6. April 2000 hatte die EU-Kommission mit ihrer Verordnung 723/2000 die wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber der BR Jugoslawien mit Wirkung zum 15. Mai 2000 erheblich verschärft. Zukünftig sollen Zahlungen nur noch an solche Unternehmen gestattet sein, die nachweislich ohne Staatskontrolle sind und in eine sogenannte "Weiße Liste" aufgenommen werden. Zahlreiche Außenhändler befürchten, dass die Nachweise über die fehlende Staatskontrolle nicht bis zu dem genannten Datum erbracht werden können und plädieren für eine Verlängerung der Nachweispflicht. Im Gegensatz zur künftigen Regelung sind nach geltendem Recht Zahlungen an solche Unternehmen erlaubt, die nicht bekanntermaßen unter Staatseinfluss stehen.

Darüber hinaus sollen nach Meinung des BGA sämtliche Geschäfte von dem Zahlungsverbot nicht berührt werden, bei denen keine tatsächlichen Finanztransaktionen in die BR Jugoslawien getätigt werden. Der BGA denkt dabei vor allem an Kompensationsgeschäfte. Schon nach geltendem Recht sind sämtliche Auslandsguthaben jugoslawischer Unternehmen unter Staatskontrolle eingefroren. Dadurch werden auch Zahlungen an Unternehmen in der EU beeinträchtigt, welche noch Forderungen an jugoslawische Unternehmen haben. Hier muss nach Auffassung des BGA eine Änderung geschaffen werden, da nach der EU-Verordnung durch die Finanzsanktionen EU-Unternehmen kein Nachteil geschehen soll.

Quelle und Kontaktadresse:
BGA, Rechtsanwalt Dieter Vahrenhorst, Abteilung Außenhandel, Telefon: 0228/26004-41

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