DDV veröffentlicht vierte Auflage des Best Practice Guide zur EU DS-GVO
(Frankfurt am Main) - Seit dem 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Praxis beachten. Die Verordnung räumt dem Dialogmarketing einen angemessenen Spielraum ein, bedarf an vielen Stellen jedoch der Erläuterung. Bereits 2016, nachdem der Text beschlossen worden war, hatte der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) daher in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden einen Best Practice Guide zur Hilfestellung und Anwendung der Verordnung in der dynamischen Branche des Dialogmarketings herausgegeben. Der DDV hat nun eine Neuauflage seines Best Practice Guide zur Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt, um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen.
"Die Datenschutz-Grundverordnung bildet seit mehr als vier Jahren den gesetzlichen Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Allerdings stellt die Auslegung der Detailregelungen der Verordnung auch nach dieser Zeit viele Unternehmen oftmals vor Herausforderungen. Die nun veröffentliche vierte Auflage bezieht die aktuelle Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz und relevante Gerichtsurteile mit ein. Damit unterstützt der Guide Unternehmen dabei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Dialogmarketingpraxis rechtssicher anzuwenden", sagt DDV-Präsident Patrick Tapp.
Die vierte Auflage berücksichtigt die bisher erschienenen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses und insbesondere die im Februar 2022 von der Datenschutzkonferenz in überarbeiteter Fassung veröffentlichte deutsche Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung. Aufgegriffen wurde überdies in der Neuauflage des Guide auch eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 25. Februar 2022, mit der insbesondere das Interesse von Unternehmen an der Neukundengewinnung anerkannt wurde.
Die Datenschutzkonferenz hat in ihrer Orientierungshilfe vom Februar 2022 ausdrücklich Fragen zum sogenannten Adresshandel ausgeschlossen. Aus der Aufsichtspraxis ist bekannt, dass sich einige wenige Aufsichtsbehörden für den Adresshandel zu Zwecken des Dialogmarketings grundsätzlich eine Einwilligung wünschen. Der DDV ist der Ansicht, dass grundsätzlich auch hier das Opt-out-Prinzip der Verordnung gilt. Dies wird im Guide ausführlich begründet. Eine Beschränkung des Opt-out-Prinzips auf Bestandskundenwerbung, wie es für E-Mail Werbung ausdrücklich geregelt ist, enthält die Verordnung bewusst nicht. Ein Beschluss der Aufsichtsbehörden, in dem dies anders beurteilt würde, wäre rechtlich nicht verbindlich.
Mit der Broschüren-Reihe "Best Practice Guides" hat sich der DDV zum Ziel gesetzt, Leitfäden für verschiedene Bereiche des Dialogmarketings zu erstellen. Sie hat den Anspruch, Anwendern und Dienstleistern von Dialogmarketing eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis zu sein.
Quelle und Kontaktadresse:
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