DDV sieht Vorschlag der Bundesregierung zur "Cookie-Regelung" kritisch
(Frankfurt am Main) - Der DDV unterstützt in seiner aktuellen Stellungnahme das Anliegen der Bundesregierung, durch die Einbindung sogenannter anerkannter Dienste nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren zur Einholung und Verwaltung der nach § 25 Absatz 1 TTDSG erforderlichen Einwilligungen zu schaffen. Vor allem sieht der DDV die Chance, dass Deutschland mit seiner geplanten Einwilligungsverordnung quasi eine Blaupause für die noch am Anfang stehenden europäischen Diskussionen zur Cookie-Regulierung schaffen könnte.
Allerdings weist der DDV darauf hin, dass tragfähige Rahmenbedingungen für die Erlangung und Verwaltung von Einwilligungen sowohl für entgeltliche als auch unentgeltliche Angebote im Online-Dialogmarketingbereich entscheidend sind. Andernfalls wären die Ansprache relevanter Zielgruppen, die Erfolgsmessung von Kampagnen, die Reichweitenmessungen für Preisbildung und Markttransparenz oder die Sicherheits- wie Integritätschecks nicht realisierbar.
Der DDV betont, dass als entscheidende Ausgangsbasis die Prinzipien der Freiwilligkeit und einer echten Wahlmöglichkeit für Telemedien in Bezug auf die Verwendung und Implementierung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung stets Rechnung getragen werden muss. An welchen Stellen hier noch Defizite bestehen, zeigt der DDV mit Verweis auf die gemeinsam erstellte ZAW-Position auf.
Quelle und Kontaktadresse:
DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599