Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV zum Wasserhaushaltsgesetz im Bundesrat

(Berlin) - Die Bundesländer stehen jetzt in der Verantwortung, in ihren Landeswassergesetzen klare Vorgaben für einen kooperativen Gewässerschutz mit Augenmaß zu verankern, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum Wasserhaushaltsgesetz am 26. April. Aussagen durch die Politik fehlten, wie die umfangreichen Maßnahmen und Ziele der Richtlinie finanziert werden sollen. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Gesetz am 22. März 2002 als ersten Schritt zur rechtlichen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen.

Nachdem der Bund im Wasserhaushaltsgesetz auf Grund der eingeschränkten Gesetzgebungskompetenz lediglich einige wenige Eckpunkte der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt hatte, müssten nun die Bundesländer die wesentlichen inhaltlichen Regelungen in ihren Landeswassergesetzen vornehmen. Für einen erfolgversprechenden kooperativen Gewässerschutz sei entsprechend Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig. Zudem müssten alle vorhandenen Spielräume der Richtlinie genutzt werden, um praktikable und erreichbare Maßnahmen und Ziele zu etablieren. Eine nationale Verschärfung mit weiteren einseitigen Belastungen oder gar Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern würde nicht akzeptiert, betonte der DBV, der nach wie vor die Einbindung der Landwirtschaftsverbände und -behörden in die fachliche Umsetzung der Richtlinie als unzureichend betrachtet.

Gerade bei den derzeit laufenden Arbeiten zur Beschreibung des Zustands der Gewässer und der Festlegung von Referenzgewässern sei es notwendig, den landwirtschaftlichen Sachverstand vor Ort einzubinden. Die Bestandsaufnahme habe wesentliche Bedeutung für die in Zukunft aufzustellenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Hiervon würden somit auch die Folgen für die Landwirtschaft abhängen. Neben der Einbindung aller Betroffenen müsse zudem vor allem auf eine europäische Harmonisierung dieser Bestandsaufnahmen hingewirkt werden, erklärte der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

NEWS TEILEN: