Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV-Präsidium fordert Stärkung der einzelbetrieblichen Förderung

(Bonn) - In seiner Stellungnahme zur Reform der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) hat sich das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) für eine Förderung ausgesprochen, die allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland Markt- und Einkommenschancen eröffnet. "Der Deutsche Bauernverband unterstützt jede Reform der Agrarstrukturpolitik, die den Markt- und Wettbewerbsverhältnissen der deutschen Landwirtschaft Rechnung trägt und gleichzeitig die hohen Standards im Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz nachhaltig sichert“, heißt es in der Erklärung.

Die Reform der Gemeinschaftsaufgabe sollte nach Meinung des DBV-Präsidiums mehrere Ziele erreichen: So sollten landwirtschaftliche Unternehmen gezielt in die Lage versetzt werden, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten und sich an geänderte Verbraucherwünsche unter Berücksichtigung von Umwelt- und Tierschutzzielen anzupassen. Auch in Zukunft müsse eine flächendeckenden Landbewirtschaftung sichergestellt werden. Die Erschließung neuer Einkommensquellen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum sollte unterstützt werden. Damit diese vielseitigen Aufgaben erfolgreich wahrgenommen werden können, müssen nach Ansicht des DBV die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe deutlich angehoben werden. Mit dem bisherigen Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung von 1,7 Milliarden D-Mark Bundesmitteln pro Jahr sei keine sinnvolle Reform der Agrarstrukturpolitik mehr möglich, kritisierte das DBV-Präsidium.

Für den DBV ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe von herausragender Bedeutung. Deshalb sei die einzelbetriebliche Förderung unverzichtbar, heißt es in der Erklärung. Sie müsse für konventionelle Betriebe wie für Betriebe des ökologischen Landbaues unter gleichen Bedingungen erfolgen. Alle Produktionsformen müsse sich in dem vom nationalen und internationalen Wettbewerb geprägten Markt durchsetzen und die Umwelt- und Verbraucherschutzziele gleichermaßen erfüllen. Der DBV fordert deshalb, dass im Mittelpunkt der künftigen einzelbetrieblichen Investitionsförderung ein allgemeiner zinsgünstiger Agrarkredit mit geringem bürokratischen Aufwand steht. Für Junglandwirte und für Landwirte in den von der Natur benachteiligten Gebieten müssten die durch die EU vorgegebenen Fördermöglichkeiten voll ausgeschöpft werden.

Bei den Ökobetrieben sollte das Förderschwergewicht auf einem aktiven Marketing, verbesserten Vermarktungsstrukturen und einer aktiven Markenpolitik liegen, fordert der DBV. Einen bestimmten Flächenanteil des ökologischen Landbaues als politisches Ziel zu formulieren, sei hingegen der falsche Weg. Die vorgesehene Erhöhung der Flächenprämien für die Umstellung oder die Beibehaltung des Ökolandbaues müsse mit der Absatzsicherung ökologisch erzeugter Produkte zu angemessenen Preisen einhergehen.

Der DBV plädiert zudem dafür, die Ausgleichszulagenmittel für benachteiligte Gebiete wieder aufzustocken, um eine flächendeckende Landbewirtschaftung und eine attraktive Kulturlandschaft sicherzustellen. In den von der Natur benachteiligten Gebieten sei die Ausgleichszulage von existenzieller Bedeutung für die dort wirtschaftenden Betriebe. Ihr Gewinnrückstand ist nach Angaben des Agrarberichtes der Bundesregierung weiterhin sehr groß. Vehement abgelehnt wird der vorgesehene Ausschluss von Ackerflächen aus der Ausgleichszulagengewährung.

Der Bauernverband sieht in der Fortentwicklung von Qualitätssicherungssystemen eine gute Möglichkeit, dem Verbraucher zusätzliche Sicherheit und Transparenz in der Nahrungsmittelerzeugung zu geben. Gefördert werden sollten solche flächendeckenden durchgängigen und praxisgerechten Qualitätssicherungssysteme über alle Stufen der Lebensmittelerzeugung hinweg unter dem Motto 'gläserne Produktion“ durch die Gemeinschaftsaufgabe.

Zusätzliche öffentliche Leistungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten oder dem Ausbau der Agrarumweltförderung, verlangen nach DBV-Meinung eine zusätzliche verlässliche Finanzausstattung. Ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sei die Aufnahme des FFH-Ausgleichs in das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe nicht hinnehmbar.

Die ausführliche Stellungnahme ist in der Pressestelle des DBV erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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