Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV-Präsidium befürchtet Investitionskollaps bei erneuerbaren Energien

(Bonn/Berlin) - Das Präsidium des DBV hat auf seiner Sitzung am 11. September Bundeswirtschaftsminister Werner Müller aufgefordert, die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien umgehend außer Kraft zu setzen.

Der DBV befürchtet, dass die Investitionen in der Biogasbranche um bis zu 70 Prozent zurückgehen und eine Negativentwicklung auch für die Herstellerfirmen ausgelöst wird. Diese junge Branche hätte sich auf eine steigende Nachfrage durch Erweiterung der Produktionskapazitäten und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen vorbereitet. Viele der neu geschaffenen 2.000 Arbeitsplätze im Biogasbereich seien durch die geänderten Richtlinien direkt bedroht. Gerade in der Phase der Markteinführung seien die Kürzungen der Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien schädlich und müssten wieder zurückgenommen werden, forderte das DBV-Präsidium in einer verabschiedeten Entschließung.

Die Änderungen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 23. Juli 2001 seien ein gravierender Rückschritt für den aktiven Klimaschutz und widersprächen fundamental den Zielen der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln und die CO2-Emissionen bis 2005 um 25 Prozent zu reduzieren. Die neuen Richtlinien verschlechterten in nahezu allen Bereichen die bisherigen Förderbedingungen für den chancenreichen Zukunftsmarkt der Bioenergie, kritisierte das Präsidium. Dabei hätten die deutsche Land- und Forstwirtschaft die erst kürzlich geschaffenen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Erneuerbare Energiengesetz ausdrücklich begrüßt. Im Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen beabsichtigten viele Land- und Forstwirte, Investitionen im Bereich der Bioenergie zu tätigen und neue Einkommensmöglichkeiten auszuschöpfen. Diese Investitionsabsichten würden jetzt durch die neue Richtlinie von Bundesminister Müller erheblich in Frage gestellt.

Insbesondere die Streichung der Fördermittel für Biogasanlagen aus dem Marktanreizprogramm hält das DBV-Präsidium für nicht akzeptabel. So fielen landwirtschaftliche Biogasanlagen praktisch komplett aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien heraus und verlören damit ihr wirtschaftliches Standbein. Bisher konnten etwa 15 bis 30 Prozent der Investitionskosten bei Biogasanlagen über den so genannten Teilschulderlass abgedeckt werden. Zukünftig erhalten Anlagenbetreiber lediglich noch zinsverbilligte Darlehen, was für die Mehrzahl der zurzeit geplanten und projektierten landwirtschaftlichen Bioenergieanlagen das Aus bedeutet. Aber auch die Fördermittel für Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse werden kräftig gekürzt. Somit wird zukünftig ein weiteres und ausbaufähiges Potenzial vieler Waldbauern, die Brennholz aus ihren Wäldern als Energierohstoff für diese Anlagen zur Verfügung stellen, zunichte gemacht.

Um den beginnenden Aufschwung der umweltschonenden Energieerzeugung aus Biomasse nicht abrupt abbrechen zu lassen, hält es der DBV für unabdingbar, dass die Bundesregierung ihre politische Zielvorgaben für die erneuerbaren Energien und den Klimaschutz mit einer verlässlichen und nachvollziehbaren Politik untermauert. Für den Bereich der Bioenergie sind Förderinstrumente erforderlich, die nicht jährlich unter Haushaltsvorbehalt stehen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgerufen, ihr Versprechen einzulösen, die jährlich steigenden Einnahmen aus der "Öko-Besteuerung“ der erneuerbaren Energien für das Marktanreizprogramm zu verwenden. Eine Aufstockung der Fördermittel für das Marktanreizprogrammes analog zu den Einnahmen aus der Ökosteuer auf erneuerbare Energien sei längst überfällig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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