Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV: Kooperativer Naturschutz hat verloren

(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes eine deutliche Schwächung des ländlichen Raums und der dort lebenden Menschen beschlossen, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Das Gesetz sei an vielen Stellen ideologisch geprägt und lasse den Anspruch auf Beachtung aller Aspekte der Nachhaltigkeit vermissen. Auch der ländliche Raum müsse eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Ein Gesetz, das Naturschutz vorrangig über Auflagen betreiben wolle, könne keinen Erfolg haben.

Zwar habe sich die SPD-Bundestagsfraktion noch kurz vor der Bundestagsabstimmung mit einem Antrag der Auffassung des DBV angeschlossen, mit dem den Ländern die Pflicht zur Wiedereinrichtung von Hecken und Säumen übertragen wird und nicht mehr den Landwirten. Hier habe im Detail die Vernunft gesiegt. Insgesamt aber stelle das vom Bundestag beschlossene Bundesnaturschutzgesetz die erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und die erheblichen freiwilligen Naturschutzleistungen der Landwirte in Frage. Auch könne nicht von einem neuen Baustein für eine sogenannte "Agrarwende" gesprochen werden, wenn durch Anhebung der gesetzlichen Vorschriften wichtige EU-Mittel für Agrarumweltmaßnahmen (zweite Säule der Agrarpolitik) im ländlichen Raum verloren gingen.

Dem Gesetz muss der Bundesrat nun in zweiter Lesung zustimmen, was aber eine reine Formalität darstellt. Um so mehr seien die Bundesländer bei der Umsetzung des Gesetzes aufgefordert, alle noch bestehenden Möglichkeiten und Spielräume des Gesetzes für einen kooperativen Naturschutz mit den Bauern, Waldbesitzern sowie Gemeinden, Städten und Landkreisen im ländlichen Raum zu nutzen, betonte der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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