Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV fordert Harmonisierung des EU-Pflanzenschutzrechts

(Bonn) - Das Urteil in einem Musterprozess vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgericht Sigmaringen nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zum Anlass, die Bundesregierung nachdrücklich aufzufordern, für die Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts einzutreten. Die Tatsache, dass die Pflanzenschutzmittel national zugelassen und nur die Wirkstoffe auf EU-Ebene geprüft werden, führt zu der unzulänglichen Rechtslage, dass schon geringfügige Abweichungen in den Wirkstoffgehalten der Pflanzenschutzmittel die Chancengleichheit für die deutschen Landwirte verhindern.

Nach dem Urteil der Verwaltungsrichter dürfen deutsche Obstbauern keine Pflanzenschutzmittel anwenden, die in benachbarten EU-Ländern zugelassen, deren Wirkstoffgehalte jedoch nicht völlig identisch mit den in Deutschland gehandelten Mitteln sind. Ziel muss daher die Schaffung einer EU-weiten Zulassung sowie gleicher Vorschriften für den Einsatz von Pflanzenschutzmittel innerhalb der EU sein, erklärte der DBV. Hierfür ist eine EU-Zulassungsbehörde erforderlich.

Das Präsidium des DBV hatte vor kurzem erst kritisiert, dass es völlig inakzeptabel sei, wenn Pflanzenschutzmittel im Obst- und Gemüseanbau in Deutschland verboten, jedoch in anderen EU-Ländern zugelassen seien und das dort damit erzeugte Obst und Gemüse in Deutschland frei verkehrsfähig sei. Fördere ein Mittel die Pflanzengesundheit und sei unschädlich, dann müsste die Anwendung EU-weit und damit auch in Deutschland erlaubt sein. Beständen jedoch Risiken, dann dürfe das so behandelte Obst und Gemüse auch aus anderen EU-Ländern nicht nach Deutschland eingeführt werden, betont der DBV.

Die politischen Versäumnisse bei der Angleichung der Rechts- und Wettbewerbssituation innerhalb der Europäischen Union sind inzwischen unerträglich und verursachten erhebliche Wettbewerbsnachteile. EU-weit sind viermal mehr Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln zugelassen als in Deutschland. Während in Deutschland für zahlreiche Kulturen z.B. des Obst und Gemüsebaus durch die seit Juli 2001 gültige Indikationszulassung keine oder keine ausreichend wirksamen Mittel mehr für Krankheiten und Schädlinge zur Verfügung stehen, können Obst- und Gemüsebauern aus anderen EU-Staaten ihre mit den in Deutschland verbotenen Mitteln erzeugten Produkte ungehindert auf deutschen Märkten anbieten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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