Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV fordert aktive Verbraucheraufklärung - "Verbraucherinformationsgesetz wenig hilfreich"

(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich anlässlich der ersten Lesung des Bundestages am 18. April 2002 zum Verbraucherinformationsgesetz nachdrücklich für eine aktive Politik der Verbraucheraufklärung ausgesprochen. Für Lebensmittel seien zum Beispiel mit dem Bio-Siegel und dem Qualitätssicherungssystem QS Voraussetzungen für Transparenz und Information, also für eine gläserne kontrollierte Lebensmittelerzeugung geschaffen worden, betonte der DBV.

Kritisch bewertet der DBV wesentliche Teile des Gesetzentwurfes, die im Ansatz falsch und praxisfremd seien. Die Verbraucher dürften mit ihrem Informationsbedürfnissen zum Beispiel nicht an die Kontrollbehörden "verwiesen" werden. Notwendig sei, die Verbraucher durch Einrichtungen der öffentlichen Hand aktiv über für sie wichtige Fragen wie etwa bei Allergien zu informieren. Kritisch bewertet der DBV auch, dass die Bundesverbraucherministerin wiederum einen nationalen Alleingang durchsetzen will. Der Gesetzentwurf sei mit den Aufgaben der gerade neu geschaffenen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit und mit denen des von der Bundesregierung geplanten Bundesinstitutes für Risikobewertung nicht richtig verzahnt.

Die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlich fundierten Informationen dieser obersten staatlichen Behörden drohe durch eine Informationsflut in Gefahr zu geraten und ausgehebelt zu werden. Es sei zu befürchten, dass durch 'Masse statt Klasse' bei den Verbraucherinformationen letztendlich sogar weniger Transparenz und Klarheit geschaffen werde. Die wissenschaftlich abgesicherte Risikobewertung bleibe jedenfalls auf der Strecke, kritisierte der DBV. Pauschale, unklare Begriffe im Informationsgesetz seien außerdem dazu angetan, bei Behörden und Verbrauchern Verwirrung zu stiften.

Der DBV forderte Bundestag und Bundesrat auf, den Gesetzentwurf den Praxisanforderungen anzupassen. Unabdingbar für eine Stärkung der Verbraucherinformation sei eine mit der EU und der geplanten Reorganisation der Verbraucherschutzbehörden in Deutschland abgestimmte klare Regelung über eine glaubwürdig, das heißt wissenschaftlich abgesicherte Information der Verbraucher. Entscheidend sei, die Informationspflichten von Behörden nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern durchgängig auch für Bund und Länder zu regeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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