Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zum Zwangspfand

(Bonn) - Nach dem gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts über die Neufassung der Verpackungsverordnung sollen Weinflaschen sowie die Verpackungen von pasteurisierter Milch vom Zwangspfand auf ökologisch nachteilige Verpackungen ausgenommen werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diese Entscheidung, denn damit werden das seit Jahren im deutschen Weinmarkt etablierte Mehrwegsystem sowie die ökologischen Vorteile der Milchverpackungen anerkannt. Der DBV erwartet, dass diese Entscheidung nun auch von Bundestag und Bundesrat mitgetragen wird.

Diese Freistellungen von der für Anfang 2002 vorgesehenen Pfandpflicht auf Getränkedosen und Einwegflaschen seien die richtigen Entscheidungen, erklärte der DBV. Die pasteurisierte Milch wird in Deutschland nahezu vollständig in ökologisch vorteilhaften Verpackungen wie Pfandflasche, Schlauchbeutel und Tetra-Pack angeboten. Beim deutschen Wein hat sich das Mehrwegsystem fest etabliert. Die vom Verbraucher akzeptierten Mehrwegsysteme können nun weiter ausgebaut werden, stellt der DBV fest.

Für die Freistellung der Weinflaschen vom Zwangspfand spricht auch die im Weinsektor vorherrschende große Angebotsvielfalt an unterschiedlichen Flaschentypen und -formen. Auch kann Wein nicht mit anderen Getränken gleichgesetzt werden, da Wein nicht in Kästen, sondern flaschenweise vermarktet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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