DBfK zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
(Berlin) - Am Freitag, den 14. Februar 2025, hat der Bundesrat dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zugestimmt. Wichtige Reformen zur Stärkung der Primärversorgung, die ursprünglich vorgesehen waren, sind im Gesetz nicht mehr vorhanden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert, dass wieder eine Chance vertan wird, die Gesundheitsversorgung besser abzusichern. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper dazu:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hätte die Chance geboten, wichtigen Reformen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung den Weg zu bahnen. Die Stärkung der Primärversorgung ist eine zwingende Maßnahme angesichts der beschlossenen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft. Der Wegfall der Primärversorgungszentren im Gesetz wirft uns daher deutlich zurück. Denn es sind solche Versorgungsmodelle, die dringend gebraucht werden, um Versorgung aufzufangen und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden. Primärversorgungszentren ermöglichen eine multiprofessionelle und präventiv ausgerichtete Versorgung. Sie sind ein idealer Ort, um Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen – wie die Community Health Nurse – tätig werden zu lassen. Das GVSG verdient seinen Namen nicht. Die Politik setzt weiterhin auf veraltete Strukturen und Hierarchien, die uns bereits jetzt teuer zu stehen kommen. Es zeigt sich bitter, dass Gesundheit und Pflege in der politischen Debatte keine ernsthafte Rolle spielen – und das wenige Tage vor der Bundestagswahl. Die nächste Bundesregierung darf die Fehler der vergangenen Jahre nicht wiederholen. Sie muss auch die durch das Ampel-Aus ausgebremsten Pflegegesetze schnellstmöglich aufgreifen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 219157-0