dbb Vize zur Weiterführung der Gesundheitsreform: Gesetzliche Krankenversicherung nicht benachteiligen
(Berlin) - Vor einer Benachteiligung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Weiterführung der Gesundheitsreform hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt gewarnt. Dauderstädt vertrat den dbb in der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 24. September 2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG). Das Gesetz soll die weiteren Voraussetzungen für die Einführung des zum 1. Januar 2009 geplanten Gesundheitsfonds schaffen.
Dazu gehört die Regelung, nach der künftig alle Krankenkassen insolvenzfähig sind. Damit sollen die Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Kassen vereinheitlicht werden. Während in allen anderen sozialen Sicherungssystemen eine Staatsgarantie oder Liquiditätshaftung des Staates installiert ist, kennt die Krankenversicherung keine Bundes- oder Landesgarantie, sagte Dauderstädt. Der dbb bedauert die Herausnahme der Gesetzlichen Krankenversicherung aus jeglicher staatlichen Haftung. Dies ist eine Benachteiligung dieses wichtigen Sozialversicherungszweiges, die sich nicht allein aus der Wettbewerbssituation rechtfertigt.
Zur Ausgestaltung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen, dem nach Einführung des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes zentrale Bedeutung zukommt, forderte der dbb Vize eine hinreichende Berücksichtigung unterschiedlicher Strukturen der Krankenkassen: Durch den Gesundheitsfonds darf kein Kostendruck entstehen, der zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität der Versicherten führt. Mit dem Risikostrukturausgleich sollen die unterschiedlichen Belastungen der Kassen durch ihre ungleiche Mitgliederstruktur ausgeglichen werden. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere das Krankheitsrisiko, Alter und Geschlecht der Versicherten.
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