Pressemitteilung |

DBB: Reform mit „Geburtshandicap“

(Bonn) - Die Reform des Hochschulrahmenrechts ist durch ein wesentliches Geburtshandicap geprägt. Das hat der Stellvertretende DBB Bundesvorsitzende Peter Heesen bei einer Anhörung am 30. April 2001 im Bonner Bildungsministerium bemängelt.

Der Kern der Modernisierung, die Leistungsförderung durch schnellere Qualifikationswege und bessere Bezahlung, soll nämlich auf kostenneutraler Basis stattfinden. „Ich sage Ihnen voraus: Das kann und wird nicht funktionieren,“ stellte Heesen klar. Der Leistungsförderung sei von vornherein die „ Luft zum Atmen“ entzogen, wenn Spitzenhonorare für einige wenige Spitzenkräfte künftig notwendigerweise mit Bezahlungseinbußen bei mehreren durchschnittlichen bis guten Professoren erkauft werden müssten.

Die negativen Erfahrungen nach der Einführung leistungsbezogener Besoldungselemente in der A-Besoldung bestätigten diese Einschätzung.


Begrüßt wurde von Heesen die Einführung der Juniorprofessur, die den Weg zum Hochschullehrerberuf berechenbarer mache. Auch die vorgesehenen Neuregelungen zum wissenschaftlichen Mittelbau werden vom DBB positiv gewertet. Allerdings dürfe hier nicht länger hingenommen werden, dass sich die Beschäftigten teilweise bis ins 5. Lebensjahrzehnt beruflich mit immer neuen befristeten Beschäftigungsverhältnissen begnügen müssten.


Nachdrücklich kritisiert wurde von Heesen die kurzfristige Einladung zum Anhörungstermin, die nicht einmal vier Wochen Zeit für interne Beratungen gelassen habe: „Unzumutbarer Zeitdruck", so Heesen wörtlich,"schadet der Akzeptanz eines so wichtigen Gesetzesvorhabens, schon weil der Eindruck des Durchpeitschens prinzipielles Misstrauen erweckt.“ Der DBB werde deshalb den für den 15. Mai ebenfalls zu kurzfristig anberaumten Beteiligungstermin für den dienstrechtlichen und den besoldungsrechtlichen Teil des Gesetzesvorhabens nicht akzeptieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/811101 Telefax: 0228/811171

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