Pressemitteilung | k.A.

dbb legt Alternativkonzept zu Öffnungsklausel vor

(Berlin) - Der dbb will die Debatte über eine Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung mit einem eigenen Vorschlag beenden. Danach soll die so genannte „Sonderzuwendung“ künftig nicht länger als 13. Gehalt im Dezember, sondern auf zwölf Grundgehälter verteilt ausgezahlt und mit einem gewissen Abschlag versehen werden. Das Urlaubsgeld sollte auf regionale und arbeitsmarktpolitische Strukturmaßnahmen umgelenkt werden.

Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen begründete dbb Chef Erhard Geyer diesen Vorstoß unter anderem damit, dass „die stets wiederkehrende Diskussion über Sparpläne beim 13. Monatsgehalt“ auf diese Weise beendet würde. Eine gewisse „Abzinsung“ bei der derzeit 86,3 Prozent eines Monatsgehalts betragenen Sonderzuwendung bezeichnete Geyer als plausibel, weil künftig die einzelnen Zwölftel des Gesamtbetrages über das Jahr verteilt vor dem Dezembertermin gezahlt werden müssten. Der Bundesvorstand des dbb hat diesen Vorschlag einstimmig unterstützt.

Als Vorbild für den dbb Vorschlag können unter anderem der Bundestag und einige Landtage gelten, die gleichfalls die 13. Gehaltszahlung der Abgeordneten aufgegeben und auf die zwölf Monatgehälter verteilt haben.

Quelle und Kontaktadresse:
dbb Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstr. 169-170 10117 Berlin Telefon: 030/408140 Telefax: 030/

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