dbb kritisiert verzögerte Besoldungsanpassung und Öffnungsklauseln / Geyer: Öffnungsklauseln sind perspektivloser Irrweg
(Berlin) - Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Erhard Geyer, hat seine Kritik am Kabinettsbeschluss zur verzögerten Anpassung von Besoldung und Versorgung bekräftigt.
Die Verschiebung der Anpassung an das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst um drei Monate ist nicht nachvollziehbar und ungerecht, erläuterte Erhard Geyer: Dieses Spiel wiederholt sich doch seit Jahren. In der Summe aller Verschiebungen seit 1993 hinken die Beamten der unteren Einkommensgruppen inzwischen eineinhalb Jahre, Beamte der höheren Besoldung über zwei Jahre hinter den tariflichen Einkommenssteigerungen hinterher. Langfristig weitaus kritischer zu bewerten als die verzögerte Besoldungsanpassung ist die positive Stellungnahme der Bundesregierung zur Bundesratsinitiative über Öffnungsklauseln im bundeseinheitlichen Bezahlungssystem.
Geyer: Das ist nicht die behauptete Modernisierung oder Weiterentwicklung der Besoldung, sondern ein perspektivloser Irrweg. Durch die beabsichtigte Öffnung werden die finanzschwachen Länder in offener Konkurrenz auf Dauer nicht bestehen. Bereits nach kurzer Zeit wird ein personelles Ausbluten zugunsten der reichen Bundesländer oder des Bundes einsetzen. Sachargumente für die Öffnung, für die Zerschlagung der bundeseinheitlichen Besoldung können bisher weder der Bund noch die Länder anführen.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Besoldung und Versorgung 2003/2004 vom 21. Mai 2003 werden die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder und Gemeinden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse mit gut dreimonatiger Verspätung angepasst.
Der Bundesinnenminister und der Bundesfinanzminister sind beauftragt worden, den Gesetzentwurf umzusetzen. Abschlagsauszahlungen werden für den Bund mit den August-Bezügen erwartet.
Neben der Anpassung der Bezüge 2003/2004 hat die Bundesregierung in der Kabinettssitzung vom 21. Mai 2003 auch ihre Stellungnahme zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnung der bisher bundeseinheitlichen Bezahlungsregelungen bei der jährlichen Sonderzuwendung und beim Urlaubsgeld beschlossen. Sie entspricht somit dem Wunsch der Länder nach einer Öffnungsklausel. Der Gesetzentwurf des Bundesrates zu Öffnungsklauseln kann nun gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden.
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