dbb kritisiert neue Beihilferegelung / Heesen: Populismus ersetzt keine Politik
(Berlin) - Die Pläne des Bundesinnenministeriums, die Praxisgebühren des GKV- Modernisierungsgesetzes "eins zu eins" auf den Beihilfebereich zu übertragen, werden vom dbb beamtenbund und tarifunion entschieden abgelehnt. Der dbb Bundesvorsitzende verwies am 26. Januar in Berlin darauf, dass es für diese vermeintlich "wirkungsgleiche" Übertragung keine logische Rechtfertigung gibt. Heesen: "Die Praxisgebühr ist der Beihilfe systemfremd. Die Beamten sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie profitieren also nicht von der geplanten Beitragssenkung zu GKV. Es werden nur die Lasten der Reform übertragen, nicht aber die Vorteile. Das ist nicht wirkungsgleich, sondern schlicht ungerecht."
Außerdem, so Heesen weiter, ist der Beamte zur Hälfte auf eigene Rechnung privat versichert. Die volle Praxisgebühr lasse sich also keinesfalls rechtfertigen. Heesen: "Populismus kann Politik nicht ersetzen. Ein kurzer Beitrag in der Boulevardpresse, und schon fliegen die Grundsätze seriöser Gesundheitspolitik über Bord. Einzig der Bundesfinanzminister kann sich freuen: Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt die Praxisgebühr nämlich nicht den Krankenkassen, sondern dem Bundeshaushalt zugute."
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