Pressemitteilung |

DBB kritisiert Gesetzentwurf zur Besoldungsstruktur

(Bonn) - Das Bundeskabinett hat am 17. Januar den Gesetzentwurf für ein Besoldungsstrukturgesetz verabschiedet. Die Vorlage von Bundesinnenminister Otto Schily lässt bei Berufsanfängern eine Abweichung der bisher fest vorgeschriebenen Gehaltsgruppen nach oben und nach unten zu. Für herausgehobene Funktionen kann eine befristete Zulage gezahlt werden.

DBB-Chef Erhard Geyer hat den Gesetzentwurf scharf als verkapptes Spargesetz kritisiert. Besonders die Startaussichten für Berufsanfänger im höheren und gehobenen Dienst sieht er durch die Ämterspreizung gefährdet, weil zu befürchten sei, dass im Normalfall nach der unteren Besoldungsgruppe eingestellt werde. Der Wegfall des Verheiratetenzuschlags treffe darüber hinaus gerade junge Familien besonders hart.

Zudem wies Geyer darauf hin, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes mit bereits erfolgten Kürzungen der Anwärterbezüge im einfachen und mittleren Dienst um bis zu 35 Prozent nicht gerade steige. "Wir stehen damit nämlich vor der absurden Realität, dass sich die Anwärterbezüge wieder rasant auf das Niveau von vor 20 Jahren zu bewegen. Wenn wir junge Menschen für den öffentlichen Dienst gewinnen wollen, werden wir das sicher nicht schaffen, indem wir sie am ausgestreckten Arm verhungern lassen."

Allgemein bezeichnete Geyer die Ämterspreizung, durch die die Regelungshoheit des Bundes wieder aufgegeben werde, als Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. "Der Rückfall in den Bezahlungsföderalismus soll als neue Wunderwaffe für mehr Handlungsspielraum auf Landesebene herhalten", erklärte Geyer. Im Endeffekt werde dies dazu führen, dass sich wirtschaftlich starke Bundesländer die qualifiziertesten Beamten nach Kassenlage auszusuchen könnten. "Die Schwächeren dagegen schauen in die Röhre und müssen eingestehen, dass sie ihre nach dem Grundgesetz übertragenen Aufgaben nicht mehr voll erfüllen können."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/811101 Telefax: 0228/811171

NEWS TEILEN: