DBB fordert Erhöhung des Versorgungsfreibetrages - Geyer: "Karlsruhe hat unsere Rechtsauffassung bestätigt"
(Berlin) - Der DBB Beamtenbund und Tarifunion ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung der Alterseinkünfte vom 6. März 2002 in seiner Rechtsauffassung bestätigt worden. Seit 20 Jahren, so der dbb Bundesvorsitzende Erhard Geyer, habe Karlsruhe in entsprechenden Urteilen wiederholt festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes widerspricht.
Indem das Bundesverfassungsgericht diesmal eine feste Frist bis zum 1. Januar 2005 zur Neuregelung der Rentenbesteuerung vorgebe, sei die Politik endlich zum Handeln gezwungen. dbb Chef Geyer: "Da die Benachteiligung der Pensionäre damit aber bis mindestens 2005 weiter besteht, muss der Gesetzgeber jetzt umgehend einen Ausgleich schaffen. Nach unseren Berechnungen ist dazu eine Erhöhung des Versorgungsfreibetrages auf 40 Prozent der Bezüge, höchstens aber 7560 Euro nötig. Das ist aus unserer Sicht die einzige schnell umsetzbare Lösung."
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