Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

(Berlin) - Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dürfe es bei dem Gesetzesvorhaben nicht darum gehen, schnellstmöglichst handeln zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht habe bis September Zeit gegeben, ein Gesetz zu erlassen. Der vorgelegte Entwurf müsse nun von den Experten und Praktikern kritisch geprüft werden.

Es dürfe weder der Bundesregierung noch der Opposition darum gehen, die Lufthoheit über die Stammtische zu gewinnen. Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass Sicherungsverwahrung nicht einfach lebenslanges Wegsperren bedeuten dürfe. Aufgrund der Bedeutung der Sicherungsverwahrung als Freiheitsentzug müsse es am Ende ein Gesetz geben, das mit Augenmaß alle Interessen berücksichtigt und die gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen ermöglicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

NEWS TEILEN: