Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV weist Vorwurf der "Absahnerei" entschieden zurück

(Berlin) - Die Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin hat angekündigt, eine Neuordnung der Anwaltsgebühren als Regierungsentwurf noch einzubringen. Gleichzeitig hat sie nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 04. Juli 2002 behauptet, "einige Funktionäre der Anwaltvereinigung hätten angesichts der sich nähernden Wahlen gemeint, sie könnten "zusätzlich Absahnen". Diesen Vorwurf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Erstaunen und Befremden und als nicht hilfreich entschieden zurück. Nicht die Anwälte versuchen abzusahnen. Sondern der aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) stammende Entwurf für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) den die Regierungsfraktionen eingebracht haben, entfernt sich in einer für die Anwaltschaft nicht hinnehmbaren Weise von den Ergebnissen der Expertenkommission des BMJ. In dieser Kommission waren neben Experten des BMJ auch Vertreter der Anwaltschaft, der Justiz und der Bundesländer beteiligt. Dieser Expertenkommissionsentwurf enthielt bereits aus Sicht Anwaltschaft viele Kompromisse, und war für alle Seiten tragbar. Daran müsse sich der nun angekündigte Regierungsentwurf orientieren.

"Nicht die Anwaltschaft hat sich von der gemeinsam erarbeiteten Basis in der Expertenkommission entfernt, sondern das Bundesjustizministerium und die Regierungsfraktionen. Der vorgelegte und jetzt gescheiterte Entwurf hätte für Teile der Anwaltschaft zu Gebühreneinbußen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand geführt und nicht zu der nach 9 Jahren dringend notwendigen Anpassung an die Kostenentwicklung," so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Eine Reform der Anwaltsgebühren sei jetzt dringend geboten. Es gehe um Anwaltsgebühren, die sich an der tatsächlich in den Kanzleien geleitsteten Arbeit orientiere. Man brauche keine Vorwürfe, sondern eine Reform die den Bedürfnissen gerecht werde.

Das Bild des viel verdienenden Anwalts sei falsch, so der DAV. Der Jahresüberschuss von Einzelkanzleien, die die überwiegende Anzahl der Rechtsanwaltskanzleien ausmachen, sei von etwa 43.000 € (83.000 DM) im Jahre 1994 auf 30.000 € (58.000 DM) im Jahre 1999 gesunken. Es gehe somit längst nicht mehr um eine wesentliche Verbesserung der Anwaltseinkommen, sondern um die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen der Anwaltschaft. Einerseits sei die Anwaltschaft ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Leistungsträger, der als solcher zum Beispiel bei der Prozesskostenhilfe und bei der Pflichtverteidigung auch in Anspruch genommen werde, andererseits wartet die Anwaltschaft seit 1994, dass die Gebühren an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angeglichen werde. Keiner anderen Berufsgruppe würde zugemutet, solange auf eine Anpassung der Einkommen an die Kostensteigerungen zu warten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: