Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV-Vorsitzender Keller: Einkaufsrabatte der Apotheker sind unverzichtbar

(Eschborn) - "Rabatte, die der Apotheker auf den Einkauf erhält, sind nicht nur legal, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, weil sie den rationellen Einkauf von Arzneimitteln unterstützen."

Mit diesen Worten wandte sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann Stefan Keller gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Schmidt, die Rabatte der Apotheker auf den Prüfstand zu stellen. Für den Großhandel habe der Verordnungsgeber in der Arzneimittelpreisverordnung ganz bewusst Höchstaufschläge festgelegt, um damit sogenannte Funktionsrabatte zu ermöglichen.

Die Direktrabatte der Industrie beziehen sich überwiegend auf Arzneimittel, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es handelt sich dabei in erster Linie um Präparate zur Selbstmedikation.

Im übrigen, so Keller, seien die Einkaufsrabatte der Apotheken niedriger als der gesetzliche Abschlag, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen. Keller warnte davor, die Einkaufsrabatte in eine "Schmuddelecke" zu stellen, denn bei deren Wegfall wären die Apotheken wegen massiver Einbußen nicht mehr überlebensfähig mit allen negativen Folgen für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung. Schließlich übernimmt der Apotheker bei rationeller Bestellweise allein das betriebswirtschaftliche Finanzrisiko.

"Wenn die Gesundheitsministerin in ihrer Rede, wenn auch in anderem Zusammenhang, wörtlich ausführte: 'Einreißen geht schnell und Aufbauen ist mühsam', dann möge sie diesen durchaus richtigen Ausspruch bitte auch in Bezug auf die Folgen für die Apothekerschaft überdenken, wenn sie deren Funktionsrabatte zur Disposition stellen will", so der DAV-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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