DAV Vorschläge zur Stärkung der Mediation / Mediation als Methode außergerichtlicher Konfliktbeilegung gewinnt an Bedeutung in Wirtschaft und Arbeitswelt
(Berlin) - Auf seinem "DAV-Forum Mediation", das vom 05. bis 06. Februar 2004 in Berlin stattfindet, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) erste Vorschläge zur Frage, ob und wie Mediation gesetzlich in Deutschland geregelt werden soll, vorgelegt. Diese Vorschläge sollen der Stärkung der Mediation als einer außergerichtlichen Methode zur Lösung von Konflikten, die bereits schon heute Eingang in Wirtschaft, Arbeitswelt und beispielsweise auch bei familienrechtlichen Streitigkeiten gefunden hat, dienen.
Das DAV-Forum richtet sich an die Anwaltschaft, die Politik, die Wissenschaft, die Justiz, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, die Verbraucherschutzverbände und andere Interessensverbände. An dem Forum nehmen über 400 Vertreter dieser Berufsgruppen teil.
"Die Mediation als Methode außergerichtlicher Konfliktbeilegung ist vor dem Hintergrund der Entwicklung in Europa kein Thema mehr für Minderheiten," so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Mediation gehe alle an, die sich mit der Regelung von Konflikten befassen.
Die EU-Kommission, die bis Ende dieses Jahres mit der Auswertung von über 160 Stellungnahmen zu dem im April 2002 vorgestellten EU-Grünbuch zur Außergerichtlichen Streitbeilegung befasst ist, wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2004 Vorschläge für den Entwurf einer Mediationsrichtlinie und einen Verhaltenskodex für Mediation vorlegen. Diese Vorschläge werden in allen EU-Ländern zu diskutieren sein, bevor sie Verbindlichkeit erlangen.
Der Deutsche Anwaltverein möchte mit seinem Forum zur Mediation diese Diskussion in Deutschland eröffnen. Der DAV legt deshalb jetzt seine Vorschläge für die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Mediation vor.
Der DAV sieht keinen Bedarf dafür, die Mediation im novellierten Rechtsberatungsgesetz zu regeln. Die Kooperation mit Mediatoren nicht juristischer Berufe sollte ermöglicht werden. Vorschläge zur Regelung von Aus- und Fortbildung seien nicht notwendig. Befürwortet wird eine Stärkung der gerichtsnahen Mediation durch ein Verweisungsrecht des Gerichts oder eine Prüfungspflicht der Parteien. Schließlich soll die ZPO um einen "Mediationsvergleich" ergänzt werden.
Im Einzelnen:
I. Einer Regelung der Mediation im novellierten Rechtsberatungsgesetz bedarf es nicht. Die Assoziierung und Kooperation mit Mediatoren nicht juristischer Berufe sollte der Anwaltschaft ermöglicht werden.
II. Es sind keine gesetzlichen Vorschläge zur Regelung von Aus- und/oder Fortbildung zum Mediator/zur Mediatorin zu erlassen.
III. Eine Stärkung der gerichtsnahen Mediation durch ein Verweisungsrecht des Gerichts oder eine Prüfungspflicht der Parteien wird befürwortet. Die Möglichkeit eine Kostensanktion zu verhängen, wird abgelehnt.
IV. § 769 a Zivilprozessordnung (ZPO) ist durch einen neuen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
"Ein Vergleich kann ferner für vollstreckbar erklärt werden, wenn die Parteien den Vergleich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts als Mediator abgeschlossen haben (Mediationsvergleich)."
Das Programm finden Sie im Internet unter http://www.anwaltverein.de/01/mediation.html.
Siehe auch in der Terminliste des Deutschen Verbände Forums: http://www.verbaende.com/index.php4?s=Veranstaltungen/index.php4
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190