Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV verurteilt Verfahren gegen Nawalny-Anwälte

(Berlin) - DAV verurteilt Verfahren gegen Nawalny-Anwälte. Statement von Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

Drei Anwälte aus dem Verteidigerteam des mittlerweile verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny stehen aktuell vor Gericht: Vadim Kobzew, Igor Sergunin und Alexej Liptser wurden Ende 2023 wegen angeblicher „Beteiligung an einer extremistischen Gemeinschaft“ verhaftet. Nun drohen ihnen langjährige Haftstrafen – das Urteil soll in den nächsten Tagen gefällt werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt die Verfolgung von Rechtsanwält:innen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit.

„Die Verfolgung und Inhaftierung der drei Anwälte ist inakzeptabel. Sollten sie nun antragsgemäß zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden, so wäre das ein schwerwiegender Angriff auf rechtsstaatliche Grundprinzipien. Die Anwaltschaft ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Russische Bürger:innen müssen einen fairen Zugang zum Recht und zur Justiz haben – unabhängig von politischen Ansichten und Äußerungen. Ein solcher ist nur gewährleistet, wenn deren Anwälte ihren Beruf frei und ohne staatliche Einflussnahme und staatliche Repressalien ausüben können.

Die politisch motivierte Verfolgung von Anwälten, weil sie ‚den falschen Mandanten‘ vertreten haben, ist aufs Schärfste zu verurteilen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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