Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV und BRAK: Hochwasserhilfe für Anwälte - die ersten 150.000,00 € wurden ausgezahlt

(Berlin) - Die katastrophalen Überflutungen vor allem in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern haben zahlreiche Anwaltskanzleien beschädigt oder teilweise völlig zerstört. Manche Betroffenen stehen von den Trümmern ihrer Existenz. Um den betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu helfen, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Spendenkonten bei der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte eingerichtet, um unbürokratische Hilfe zu leisten. Diese Aktion geht auf eine gemeinsame Initiative des Leipziger Anwaltvereins, der Rechtsanwaltskammer Sachsen und des DAV zurück. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beteiligt sich an der Aktion und hat ebenfalls zu Spenden aufgerufen. Der DAV und die BRAK haben gemeinsam 120.000,00 € in den Fonds eingezahlt. Die gemeinnützige Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte übernimmt kostenfrei die Verwaltung der Konten und hat selbst einen Betrag in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung gestellt.

DAV und BRAK haben ein Gremium eingerichtet, welches über die Anträge der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entscheidet. Diesem Gremium gehören der Vizepräsident des DAV, Rechtsanwalt und Notar Rembert Brieske, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwalt Dr. Günter Kröber, der Vorsitzende des Leipziger Anwaltvereins, Rechtsanwalt Helmut Markgraf, und der Geschäftsführer der BRAK, Rechtsanwalt Stephan Göcken, an. Anlässlich des 1. Anhaltinischen Anwaltstages vom 30. bis 31. August 2002 in Dessau hat das Gremium erstmalig getagt. Es lagen bereits die Schadensmeldungen aus Sachsen vor. Insgesamt sind bisher 22 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in 17 Anwaltskanzleien als Betroffene bekannt. Noch nicht erfasst sind die Schäden aus Sachsen-Anhalt und Bayern. Es ist davon auszugehen, dass etwa 30 Kanzleien betroffen sein werden.

Auf der ersten Sitzung wurde bereits neun Kanzleien Unterstützung gewährt. Dabei wurden bereits 138.500,00 € als Soforthilfe ausgeschüttet. Im Vordergrund steht dabei zunächst, die Arbeitsfähigkeit der durch das Hochwasser zum Teil völlig zerstörten Kanzleien wieder herzustellen. Zudem sollen sie in die Lage gesetzt werden, Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zahlen. Die betroffenen Kanzleien sollen insgesamt zügig ihre Funktionen als Arbeitgeber und Dienstleister wieder aufnehmen können, um damit auch den Hochwasseropfern beratend zur Seite zu stehen.

Zum heutigen Tage haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die örtlichen Anwaltvereine und Rechtsanwaltskammern insgesamt einen Betrag in Höhe von 412.246,00 € zur Verfügung gestellt. Dies zeigt, welch große Solidarität innerhalb der Anwaltschaft herrscht.

Aber weitere Spenden sind notwendig, um helfen zu können. Spenden bitte an:
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Konto-Nr. 0309906
BLZ 200 700 00
Deutsche Bank Hamburg
Stichwort: Hochwasserhilfe für Anwälte
Konto-Nr. 47403203
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Stichwort: Hochwasserhilfe für Anwälte

Betroffene können sich mit ihren Anträgen an den Deutschen Anwaltverein, die örtlichen Anwaltvereine, die Rechtsanwaltskammern oder auch an die Bundesrechtsanwaltskammer wenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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