DAV-Rednerwettstreit Ausschreibung
(Berlin) - Auch beim 55. Deutschen Anwaltstag, der vom 20. bis 22. Mai 2004 in Hamburg stattfindet, veranstaltet der Deutsche Anwaltverein (DAV) wieder seinen Rednerwettstreit. Zweck dieses Wettbewerbs ist eine Hervorhebung der Tatsache, dass anwaltliche Tätigkeit nicht zuletzt von dem Umgang mit der Sprache lebt, so Rechtsanwalt Georg Prasser, Vizepräsident des DAV und Vorsitzender der Jury des Wettstreits.
Teilnehmen können alle Anwältinnen und Anwälte, die Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins sind, die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft und die Teilnehmer der DAV-Anwaltausbildung. Sie dürfen zum Zeitpunkt des Vortrages am 20. Mai 2004 in Hamburg nicht älter als 39 Jahre sein. In diesem Jahr werden anders als in den vergangenen Jahren nicht drei, sondern nur zwei Themen vorgegeben. Allerdings haben die Teilnehmer auch die Möglichkeit ein eigenes Thema ihrer Wahl festzulegen.
Die beiden vorgegebenen Themen sind:
- Das Kreuz mit dem Kopftuch
- Sind Anwälte wirklich Edel und Star(c)k?
Die Themen sind dabei bewusst auch so gesetzt, dass man außerhalb der engen Berufstätigkeit auch in ironischer oder künstlerischer Weise auf den Anwaltsbereich übergreifen kann. Der Jury ist daran gelegen, dass durchaus Themenbereiche aufgearbeitet werden, die nicht direkt die anwaltliche Arbeit wiederspiegeln. Einen rhetorisch geschlagenen Anwalt muss es auch auszeichnen, dass er mit einem sehr fachgebundenen Themenbereich sprachlich gut umgehen kann.
Als Preise werden vergeben:
- 2500 Euro (1. Preis)
- 1000 Euro (2. Preis)
- 500 Euro (3. Preis)
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressestelle
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190