DAV lehnt als Justizreform getarnte Spargesetze ab
(Berlin) - Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf eines "Justizmodernisierungsgesetzes" wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) als "Spargesetz" abgelehnt. Bei diesem Gesetzentwurf gehe es lediglich darum, in den ohnehin spärlich ausgestatteten Justizhaushalten weiter rigoros zu sparen. Dies ohne Rücksicht auf die bestehende notwendige Funktion der Rechtspflege. Wenn fiskalische Überlegungen über eine sachlich begründete Justizpolitik gestellt werden, müsse der DAV ein solches Vorhaben ablehnen.
"Aufgrund der zurückliegenden großen "ZPO-Reform" braucht die Justiz eine Atempause und darf nicht Opfer von Aktionismus werden," so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Im Zivilverfahrensrecht seien insbesondere die Bindung der Zivilgerichte an die Beweisergebnisse der Strafgerichte und die Abschaffung der Dokumentationspflichten abzulehnen. Im Strafverfahren sind beispielsweise weiterhin die Protokollierung der Verhandlung durch einen Protokollführer gegeben und die Abschaffung der Regelverteidigung sei abzulehnen.
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