Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: Keine Rechtshilfe bei Todesstrafe!

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, in ihrer Haltung, keine Rechtshilfe in Verfahren zu leisten, in denen den Angeklagten die Todesstrafe droht. Im Verfahren Massaoui ersuchen die U.S.A. von Deutschland Rechtshilfe. Deutschen Strafverfolgungsbehörden liegen Beweisstücke vor, die für eine Verurteilung wesentlich sein könnten. Dem Angeklagten droht bei Verurteilungen die Todesstrafe. Nach Ansicht des DAV darf die Bundesrepublik nicht zu einer Verurteilung durch ein Gericht beitragen, wenn die Todesstrafe droht. Die Beweismittel dürfen somit nicht an die U.S.A. übergeben werden.

„Das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention appellieren an die Bundesrepublik Deutschland die Abschaffung der Todesstrafe weiter zu verfolgen. Dazu gehört auch, jeden Beitrag zu vermeiden, mit dem andere Staaten die Todesstrafe verfolgen könnten. Dies gilt unabhängig davon, wie schrecklich das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verbrechen ist. Die Grundsätze, auf denen unser Rechtsstaat basiert dulden keine Ausnahmen. Dass die Justizministerin diese Ansicht teilt, findet die nachdrückliche Unterstützung des DAV,“ so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln. Beweisstücke der deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen Massaoui dürften nur dann an die U.S.A. herausgegeben werden, wenn diese in der dafür vorgesehenen Form zusichern, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werde.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich über Artikel 102 Grundgesetz hinaus mit dem am 01. August 1989 in Kraft getretenen Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen. Dazu gehört auch, niemanden zu dieser Strafe zu verurteilen oder hinzurichten. Dies heißt, dass Deutschland auch nicht zu einer solchen Verurteilung durch das Gericht eines anderen Landes beitragen darf.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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