DAV gegen Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die Überlegungen der Bundesministerin der Justiz, aus Anlass der Hartz-Reformgesetze die Sozial- und Verwaltungsgerichte zusammenzulegen, mit großer Skepsis. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nur zu organisatorischen Maßnahmen ohne die Schaffung einer einheitlichen Prozessordung kommt.
Das Arbeitslosengeld II sollte bei den Sozialgerichten verbleiben, damit würde die jetzt unsystematische Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Sozialhilfe beseitigt. Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für das Arbeitslosengeld II würde überdies den Bürgern die Sicherung des Rechtsschutzes durch eine Rechtsschutzversicherung nehmen. Für verwaltungsrechtliche Fragen ist derzeit keine Rechtsschutzversicherung möglich.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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