Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV gegen Angriffe auf Bürgerrechte

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich entschieden gegen die durch das geplante Terrorismusbekämpfungsgesetz und die Verschärfung der Geldwäscheregelungen vorgesehenen Einschränkungen fundamentaler Bürgerrechte.

Auf der aktuellen Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins „Anwälte gegen Angriffe auf Bürgerrechte“ anlässlich des Strafverteidiger-Kolloquiums der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein am 09. November 2001 in Hamburg wurde die anliegende Resolution „Anwälte gegen die Angriffe auf Bürgerrechte“ einstimmig verabschiedet.

„Die das Gemeinwesen wesentlich mitbestimmenden Bürgerrechte dürfen auch unter dem Eindruck des Terrorangriffs auf die USA nicht geopfert werden. Diese Gefahr besteht angesichts des Entwurfs des Terrorismusbekämpfungsgesetzes jedoch ganz konkret.“, so Rechtsanwalt Georg Prasser, Vizepräsident des DAV.

Der Regierungsentwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes enthält verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Regelungen und sieht schwerste Eingriffe in die Grundrechte vor. Es ist nicht hinnehmbar, dass durch das geplante Gesetz die Befugnisse der Geheimdienste, Auskünfte von Kreditinstituten, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen einzuholen, ausgeweitet werden.

Der DAV wendet sich ausdrücklich dagegen, das Honorar des Strafverteidigers dem Straftatbestand der Geldwäsche zu unterwerfen. Eine solche Einbeziehung bedroht das mit Verfassungsrang ausgestattete Institut der Wahlverteidigung ernsthaft und zugleich das Recht des Bürgers, sich eines Verteidigers seiner Wahl zu bedienen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant wird nachhaltig gestört.

Das Recht auf anwaltliche Beratung und die damit verbundenen Schutzrechte der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes sind nicht nur durch die Maßnahmen des nationalen Gesetzgebers, sondern auch durch die 2. Geldwäscherichtlinie bedroht. Diese sieht vor, dass Rechtsanwälte zur Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen ihrer Mandanten verpflichtet sind. Ausnahmen sind nur für die Vertretung vor Gericht und die Beratungstätigkeit vorgesehen, es sei denn, dass sich die Beratungstätigkeit gerade auf Geldwäschezwecke bezieht.

Der DAV wendet sich nach wie vor gegen eine solche Meldepflicht und fordert die Möglichkeit des Rechtsanwalts, seinen Mandanten über die Verdachtsmeldung zu unterrichten. Ansonsten werden Anwälte zu Staatsspitzeln gemacht und das Bürgerrecht auf anwaltliche Verschwiegenheit aufgehoben.

Der DAV lehnt ebenfalls die Pläne des Gesetzgebers ab, die schwere Steuerhinterziehung als mögliche Vortat von Geldwäsche auszugestalten. Dies würde nicht nur das Ende einer wirksamen Steuerstrafverteidigung, sondern auch der allgemeinen Steuerberatung bedeuten.

„Die Steuerhinterziehung ist – ob man das billigt oder nicht – ein bürgerliches Delikt mit großer sozialer Breite. Es ist abzulehnen, in allen diesen Fällen die Sanktionen der Geldwäschebekämpfung greifen zu lassen. Dies würde zu einer Isolation des Vortäters führen, die abstruse Ausmaße annehmen kann. Sobald öffentlich bekannt ist, dass gegen eine bestimmte Person ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird, dürfte diese kein Steuerberater, kein Anwalt mehr beraten und kein Handwerker mehr beliefern“, so Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln, Präsident des DAV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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