DAV für "Schwitzen statt Sitzen"
(Berlin) - Die Pläne der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, kurze Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, werden vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ausdrücklich unterstützt. Die Praxis zeige, dass es sinnvoll ist, den Richtern alternative Strafarten an die Hand zu geben. Weiter setzt sich der DAV dafür ein, Bewährungen auch bei Strafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu ermöglichen, statt wie bisher nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
"Schwitzen statt Sitzen zeigt den richtigen Weg auf," so Rechtsanwalt und Notar Eberhard Kempf, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Es müsse keineswegs dabei bleiben, dass unser Strafgesetzbuch nur das starre System von Geld- oder Freiheitsstrafen kennt. "Es erscheint sinnvoll, dem reinen Verwahrvollzug praxisgerechte Alternativen gegenüber zu stellen", so Kempf. Kurze Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen sollten generell vermieden werden.
Nach Ansicht der Anwälte ist die gemeinnützige Arbeit besonders dann sinnvoll, wenn Geldstrafen nicht gezahlt werden können. Dies sei besser, als Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen umzuwandeln und die Betroffenen dann in ohnehin weit überbelegten Gefängnissen wegzusperren.
Bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung müsse es mehr Handlungsspielraum für die Gerichte geben. Gerade in einem System, das weg geht von den reinen Geld- und Freiheitsstrafen, müssen mehrere Möglichkeiten offen stehen. Unsere Nachbarländer Belgien, die Schweiz und Österreich kennen bereits Bewährungsstrafen bis zu drei Jahren, Frankreich bis zu fünf Jahren.
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