DAV fordert Staatsvertrag für den Datenschutz / Stellungnahme zur geplanten BDSG-Novelle
(Berlin) - Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel das Ziel gesetzt, die Datenschutzkonferenz (DSK) zu institutionalisieren und ihr das Fassen verbindlicher Beschlüsse zu ermöglichen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte dieses Vorhaben, zeigt sich vom nun vorliegenden Gesetzentwurf jedoch enttäuscht.
"Was die DSK beschließt, hat bislang keine rechtliche Verbindlichkeit", erklärt Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des DAV und Vorsitzender des DAV-Ausschusses Informationsrecht. Das stünde der wirksamen Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Weg. Auch für unterschiedliche Standpunkte, die zwischen den 18 Aufsichtsbehörden in Deutschland immer wieder auftreten, kann so keine einheitliche Lösung gefunden werden. "Bei der Zahl der Landesdatenschützer gibt es natürlich auch verschiedene Auffassungen. Bis dato gibt es in solchen Fällen kein verlässliches Verfahren, um länderübergreifend Rechtssicherheit zu schaffen", so Härting.
Der Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aber löse diese Probleme nicht. "Neue Befugnisse für die DSK sucht man im Gesetzentwurf vergeblich, verbindliche Beschlüsse bleiben ihr weiterhin verwehrt." Begründet werde dies mit dem "Verbot der Mischverwaltung".
Der DAV sieht das Problem in der Wahl der Methode: "Eine BDSG-Novelle ist das falsche Instrument. Ein gutes Vorbild ist das Medienrecht: Obwohl hier die Länder individuell in der Pflicht sind, arbeiten diese schon seit Jahrzehnten erfolgreich zusammen", meint der Rechtsanwalt. Analog zum Medienstaatsvertrag (MStV) könne auch zur Durchsetzung von DSGVO und BDSG ein solches Einvernehmen erzielt werden. Die Datenschutzkonferenz könne dann - ähnlich wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) anhand klar definierter Aufgaben arbeiten, ohne dass dem das "Verbot der Mischverwaltung" entgegenstünde.
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