Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV fordert Mutterschutz für Selbstständige

(Berlin) - Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die künftige Regierung in einem Eckpunktepapier unter anderem dazu auf, die Benachteiligung von Selbstständigen bei der Familiengründung zu beenden. Insbesondere brauche es einen gesetzlichen Mutterschutz für selbstständig tätige Frauen.

Ob Friseurmeisterin, Unternehmerin oder Anwältin mit eigener Kanzlei: Für selbstständige Frauen gibt es in Deutschland weder Mutterschutz noch Mutterschaftsgeld. „Werden selbstständig arbeitende Frauen schwanger – und das sind jedes Jahr rund 27.000 – sind sie damit deutlich schlechter abgesichert als Angestellte“, erläutert Rechtsanwältin Dr. Clarissa Freundorfer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses Gender & Diversity des DAV. „Diese krasse Schlechterstellung von selbstständigen Müttern muss behoben werden: Der DAV fordert daher nachdrücklich die Einführung des Mutterschutzes für Selbständige.“

Gerade in der Anwaltschaft ist Selbstständigkeit sehr verbreitet.

Die bisherige Koalition hatte sich dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und insbesondere die strukturellen Benachteiligungen von Selbstständigen zu beenden – dies ist in der kommenden Legislatur unbedingt fortzuführen.

Zu den Plänen gehörte,

- den Elterngeldanspruch für Selbstständige zu modernisieren
- den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld zu dynamisieren,
- die Partnermonate beim Basis-Elterngeld um einen Monat zu erweitern und
- eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes einzuführen.

Der DAV hat diese Vorhaben ausdrücklich begrüßt und fordert die künftige Bundesregierung auf, bessere Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen und die Benachteiligung von Selbstständigen zu beenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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