Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV fordert Aufhebung des Gebührenabschlages Ost

(Berlin) - Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat in Weimar auf ihrer Juni-Konferenz zum sogenannten Ost-Abschlag für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Notare beraten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dabei ausdrücklich die dort von den Vertretern der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt geäußerte Bereitschaft, den 10%igen Gebührenabschlag umgehend abzuschaffen. Wenig Verständnis habe er für die inhaltliche Argumentation insbesondere der Vertreter des Landes Brandenburgs. Brandenburg hat auf der JuMiKo vorgeschlagen, die Bundesjustizministerin solle eine Experten- und Betroffenenanhörung durchführen. Darin bestehe nach Ansicht der Anwaltschaft die Gefahr, die Lösung des Problems weiter auf die lange Bank zu schieben.

Dabei hat bereits der DAV-Landesverband Brandenburg dem Minister für Justiz und Europaangelegenheiten, Prof. Dr. Kurt Schelter, vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Gebührenabschlag Ost abgeschafft werden müsse. Andernfalls könnte die Anwaltschaft ihre Aufgaben, etwa bei der Referendarausbildung und der Bereitstellung von Prüfern im Examen nicht mehr wahrnehmen.

Wirtschaftlich werde die Anwaltschaft in den neuen Bundesländern doppelt benachteiligt:

- Geringere Gegenstandswerte der Streitigkeiten, z.B. im Arbeitsrecht;
- 10%iger Abschlag von den ohnehin schon niedrigen Gebühren.

Außerdem gehe es auch um eine durch nichts mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung eines Berufstandes, der sich in besonderer Weise um die Vermittlung rechtsstaatlicher Grundprinzipien in den neuen Bundesländern mit einem erheblichen Mehraufwand verdient gemacht hat. Die Beibehaltung des Gebührenabschlags würde dabei als persönliche Demütigung empfunden.

Für die Berufsgruppe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verzichte der Gesetzgeber bereits seit dem 03. Oktober 1990 darauf, irgendeine Gebührenreduzierung vorzusehen. Der Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure wurde der Gebührenabschlag nur bis zum 31. Dezember 1992 zugemutet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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