Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV begrüßt Wahl eines Rechtsanwalts zum Bundesrichter

(Berlin) - Der Richterwahlausschuss hat neue Bundesrichter gewählt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 21. März 2002 hervor. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt außerordentlich, dass mit dem Rechtsanwalt beim BGH Dr. Alfred Bergmann auch ein Rechtsanwalt für den Bundesgerichtshof (BGH) gewählt wurde. Bisher hätte es erst zwei Rechtsanwälte als Richter beim BGH gegeben, der letzte sei 1994 ausgeschieden. Die Anwaltschaft sei Teil der Rechtspflege und ihre anwaltliche Erfahrung, die sie gerade auch außerhalb von gerichtlicher Tätigkeit gewonnen habe, sei für Gerichtsentscheidungen von besonderem Nutzen.

„Wir hoffen, dass diese Wahl ein Zeichen setzt,“ so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV. Richter würden in ihrer Berufserfahrung nur Streitigkeiten kennen lernen. Die anwaltliche Tätigkeit beruhe bei erfahrenen Anwälten hingegen zu großen Teilen auch auf außergerichtlichen Tätigkeiten. Diese Erfahrung könne für Gerichtsentscheidungen von großem Nutzen sein. Insgesamt müssten mehr erfahrene Anwälte Richter werden. Dies beschränke sich nicht auf die Bundesgerichte.

Die bisherigen Rechtsanwälte, die in den Bundesgerichtshof als Richter gewählt worden sind, waren Rechtsanwalt Manfred Skibbe, Mannheim, geb. 15.11.1929 in Danzig - er trat in den BGH am 19.12.1974 ein - und Rechtsanwalt Werner Hoffmann, Freiburg/Br., geb. 19.9.1914 in Karlsruhe - er trat am 14.12.1971 in den BGH ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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