DAV begrüßt Überlegungen für eine Reform des Strafverfahrens
(Berlin) - Der von den Regierungsfraktionen am 13. Februar der Öffentlichkeit vorgestellte Diskussionsentwurf zur Reform des Strafverfahrens wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in einer ersten Stellungnahme positiv bewertet. Bemerkenswert sei, dass nach Jahrzehnten punktueller teilweise unnötiger, teilweise kontraproduktiver Versuche, Strafverfahren zu beschleunigen, dem Gesetzgeber es nunmehr erkennbar um eine qualitative Verbesserung des Strafverfahrens gehe.
Das Bemühen, die berechtigten Interessen des Angeklagten, die des Staates und Opferschutzüberlegungen auswogen zu berücksichtigen, ist unübersehbar, so DAV-Vizepräsident Georg Prasser, in einer ersten Bewertung. So gelte es die Unschuldsvermutung einerseits gegenüber dem Interesse an effektiver Strafverfolgung auszugleichen. Sicherlich müssten die Vorschläge im Einzelnen nunmehr kritisch auf ihre Zweckmäßigkeit hin untersucht und diskutiert werden.
Die Anwaltschaft freut sich auf diese Diskussion, so Prasser. Dabei müsse im Detail untersucht werden, ob nicht der ein oder andere Vorschlag zu weit gehe, andere Ideen aber noch mutiger umgesetzt werden müssten, als dies die Koalition vorschlage.
Schließlich wird es auf die Ausgewogenheit einer reformierten Strafprozessordnung im Ganzen ankommen, so Prasser weiter.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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